Promotionsvorhaben, Masterarbeiten, Literaturrecherchen

FLL nennt Details zur neuen Forschungsförderung

Politik und Verbände
Bei der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau am Bonner Friedensplatz laufen die Fäden der Forschungsförderung zusammen.

Die Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau (FLL) ruft alle Studierenden, Doktoranden und sonstige Forscher an Fachhochschulen, Universitäten und sonstigen Forschungseinrichtungen zur Einbringung von möglichen Forschungsthemen auf und gibt Grundsätze und Förderrichtlinien für eine aktive Forschungsförderung bekannt. Ab sofort können unter Beachtung bestimmter Grundsätze und Förderrichtlinien Forschungsthemen an die FLL-Geschäftsstelle am Friedensplatz 4 in 53111 Bonn gesendet werden.

1. Grundsatz:
Forschungsförderung gehört zu den satzungsgemäßen Aufgaben der FLL und ist bereits in ihrem Namen verankert. Die FLL verfügt über langjährige Erfahrung zur Initiierung von Forschung. Sie arbeitet an der Schnittstelle der Forschung und Umsetzung von Forschungsergebnissen in die Praxis.

2. Förderfähige Forschungsvorhaben:

Die FLL fördert ab 2015 nach diesen Grundsätzen:
I. Promotionsvorhaben
II. Masterarbeiten
III. von der FLL beauftragte Literaturrecherchen

Dabei handelt es sich stets nur um anteilige Finanzierungen, bevorzugt Sachmittel-Finanzierungen. Es werden keine Institutionen gefördert, sondern die ausführenden Personen.

3. Forschungsthemen:

Die FLL gibt entweder die Forschungsthemen vor oder sie akzeptiert von außen angeregte Themen, wenn diese dem Leitbild der FLL ("Qualität für die Grüne Branche") entsprechen und in Zusammenhang mit der aktuellen Gremienarbeit der FLL stehen. Die FLL gibt einen Kriterienkatalog vor, dem die vorzuschlagenden Themen genügen müssen. Dieser Kriterienkatalog bildet die Strukturvorlage zur Auswahl der förderungswürdigen Themen.

4. Auswahlverfahren:
Ein Drei-Personen-Gremium unter der Leitung des FLL-Präsidenten bewertet die eingegangenen Anträge zur Förderung. Das FLL-Präsidium entscheidet, welche Vorhaben im Folgejahr gefördert werden, auch in Abhängigkeit von der Haushaltslage.

5. Fördermittel-Umfang:
Masterarbeiten werden mit bis zu 2000,- Euro gefördert. Promotionsvorhaben können mit bis zu 10.000,- Euro gefördert werden. Literaturrecherchen nach Einzelfall.

6. Evaluation der Förderprojekte:
Arbeitsergebnisse sind im thematisch betroffenen FLL-Gremium zu präsentieren. Die Arbeitsergebnisse sind der FLL in digitaler Form und mit zwei Druckexemplaren zur Verfügung zu stellen. Forschungsförderung wird ständiger Tagesordnungspunkt in den Sitzungen des FLL-Präsidiums. Vorliegende Ergebnisse werden in FLL-Pressemitteilungen thematisiert.

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