Zu- oder Durchfahrten für die Feuerwehr, Aufstellflächen und Bewegungsflächen

FLL-Richtlinie zu begrünbaren Flächenbefestigungen wird überarbeitet

Richtlinien Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau (FLL)
Schotterrasen und begrünbare Beläge eignen sich für die Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr. Foto: Markus Hoffmann/pixelio.de

Seit 2008 werden die Themen Schotterrasen und begrünbare Pflasterdecken und Plattenbeläge in der FLL-"Richtlinie für die Planung, Ausführung und Unterhaltung von begrünbaren Flächenbefestigungen" behandelt. Derzeit wird die Richtlinie vom FLL-Regelwerksausschuss "Begrünbare Flächenbefestigungen" überarbeitet und ergänzt. Anlass hierfür sind unter anderem geänderte Anforderungen an Schotterrasen für das Einsatzgebiet der Zu- oder Durchfahrten für die Feuerwehr, Aufstellflächen und Bewegungsflächen. Diese Flächen werden kontrovers diskutiert und erzeugen Unsicherheiten, da oftmals die altbewährte Bauweise mit Schotterrasen bei den Feuerwehren keine Zustimmung mehr finden. Hintergrund dafür ist, dass in der Vergangenheit so genannte Schotterrasen-Flächen den Anforderungen an die Belastungen durch Feuerwehrfahrzeuge nicht standhielten. Häufig wurde dabei jedoch nicht beachtet, dass diese Flächen nicht den definierten Voraussetzungen gemäß FLL-"Richtlinie für die Planung, Ausführung und Unterhaltung von begrünbaren Flächenbefestigungen (2008)" entsprachen. Trotzdem wurden sie fälschlicherweise als "Schotterrasen" bezeichnet. Um dies zu unterbinden und Missverständnisse zu vermeiden, bilden die Zu- oder Durchfahrten für die Feuerwehr, Aufstellflächen und Bewegungsflächen bei der aktuellen Überarbeitung einen wichtigen Schwerpunkt. Was einen Schotterrasen oder begrünbare Beläge ausmacht, wird in der aktualisierten FLL-Richtlinie ergänzend zur ZTV-Wegebau und den Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächen (RStO 12) weiter geregelt. In der laufenden Überarbeitung haben die beteiligten Experten des FLL-Regelwerksausschusses Aussagen zu dieser Thematik herausgearbeitet. Schotterrasen und begrünbare Beläge eignen sich im Wesentlichen für die Einsatzbereiche von

  • Feuerwehrzufahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr,
  • gelegentlich genutzte Parkflächen für den Pkw-Verkehr,
  • geringen Lkw- und Busverkehr, überfahrbare Grünstreifen von Anlieger- und Wohnstraßen, etc.

Ein offiziell delegierter Vertreter des Arbeitskreises Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz der Feuerwehren ist ebenfalls in die Überarbeitung eingebunden. Auch mit ihm wurden die Anforderungen an Zu- oder Durchfahrten für die Feuerwehr, Aufstellflächen und Bewegungsflächen diskutiert und abgestimmt. Als Ergebnis wurde, neben den bereits bestehenden Nutzungskategorien N1 bis N3, eine zusätzliche Nutzungskategorie für Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken (N Fw) ergänzt, die sich an der Belastungsklasse 0,3 der RStO 12 orientiert.

Die Nutzungskategorie N Fw definiert Flächenbefestigungen für Feuerwehrzufahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr (gem. DIN 14090 oder länderspezifischen Regelungen), die mit Fahrzeugen bis 16 t Gesamtgewicht und 10 t Achslast befahren werden oder deren Lasten aus Abstützungen aufnehmen müssen.

Auch die DIN 14090 "Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken" werden momentan überarbeitet. Im Rahmen dieser Neufassung wird aktuell ein wechselweiser Verweis der DIN 14090 und der FLL-Richtlinie diskutiert, mit dem Ziel, die begrünbaren Flächenbefestigungen nach FLL in der DIN 14090 zu verankern. Ein entwurfsfertiges Manuskript der überarbeiteten DIN 14090 wird voraussichtlich im Sommer 2017 erscheinen.

Die Veröffentlichung des Gelbdrucks der überarbeiteten FLL-"Richtlinie für die Planung, Ausführung und Unterhaltung von begrünbaren Flächenbefestigungen" ist für das zweite Quartal 2017 geplant. Die hier aufgeführten Informationen können sich im Rahmen des Gelbdrucks gegebenenfalls noch einmal ändern.

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