Tabelle zur Ebenheit immer wieder missverstanden

FLL stellt Regelungen der ZTV Wegebau 2013 klar

Die von der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau (FLL) erstellten Angaben zu Neigung und Anforderungen an die Ebenheit der Tabelle 10 der "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen für den Bau von Wegen und Plätzen außerhalb von Flächen des Straßenverkehrs - ZTV Wegebau, Ausgabe 2013", haben in der Vergangenheit mehrfach zu Missverständnissen geführt. Prof. Martin Thieme-Hack, Leiter des Regelwerksausschusses "ZTV Wegebau" befürchtet, dass diese Tabelle vor allem von Sachverständigen nicht so gelesen wird, wie es der Regelwerksgeber intendiert und dargestellt hat. Vor allem in den Bereichen der geringen Neigungen bei Nutzungskategorie 1 kommt es zu Fehlinterpretationen. Gemeint hat der Regelwerksgeber Folgendes: In der Nutzungskategorie 1, "Begehbare, nicht mit Kfz befahrbare Flächenbefestigungen außerhalb von Flächen des Straßenverkehrs (z. B. Terrassen, Gartenwege, Wege im Hausgartenbereich, Sitzplätze in Parkanlagen)" werden zwei Belagsgruppen unterschieden. Zur ersten Gruppe gehören Beläge aus Beton, Betonwerkstein, Klinker, Ziegel und bearbeiteter Naturwerkstein.

Für diese Gruppe von Belägen gilt:

  • Bei einer Neigung ? 1,5 Prozent bis 2 Prozent sind folgende Ebenheitsanforderungen als Stichmaß einzuhalten: unter der 1-m-Latte ? 3 mm, unter der 2-m-Latte ? 5 mm, unter der 4-m-Latte ? 8 mm.
  • Bei einer Neigung ? 2 Prozent bis 2,5 Prozent sind folgende Ebenheitsanforderungen als Stichmaß einzuhalten: unter der 1-m-Latte ? 4 mm, unter der 2-m-Latte ? 6 mm, unter der 4-m-Latte ? 10 mm.
  • Bei einer Neigung ? 2,5 Prozent sind folgende Ebenheitsanforderungen als Stichmaß einzuhalten: unter der 1-m-Latte ? 8 mm, unter der 2-m-Latte ? 10 mm, unter der 4-m-Latte ? 12 mm.
  • Das bedeutet, dass diese Belagsgruppe in der Nutzungskategorie 1 eine Mindestneigung von 1,5 Prozent aufweisen muss. Bei einer Neigung zwischen 1,5 Prozent und 2Prozent müssen höhere Anforderungen an die Ebenheit erfüllt werden als bei größeren Neigungen, damit Wasser schadlos abfließen kann.

Zur zweiten Gruppe gehören Beläge aus unbearbeiteten, spaltrauen Natursteinen. Für diese Gruppe von Belägen gilt:

  • Bei einer Neigung ? 2 Prozent bis 3 Prozent sind folgende Ebenheitsanforderungen als Stichmaß einzuhalten: unter der 1-m-Latte ? 5 mm, unter der 2-m-Latte ? 7 mm, unter der 4-m-Latte ? 10 mm.
  • Bei einer Neigung ? 3 Prozent sind folgende Ebenheitsanforderungen als Stichmaß einzuhalten: unter der 1-m-Latte ? 10 mm, unter der 2-m-Latte ? 12 mm, unter der 4-m-Latte ? 20 mm.
  • Das bedeutet, dass diese Belagsgruppe in der Nutzungskategorie eine Mindestneigung von 2 Prozent aufweisen muss. Bei einer Neigung zwischen 2 Prozent und 3 Prozent müssen aber höhere Anforderungen an die Ebenheit als bei Neigungen über 3 Prozent erfüllt werden, damit Wasser schadlos abfließen kann.

Die Tabelle 10 der ZTV Wegebau stellt einen Zusammenhang zwischen Neigung und Ebenheit her. Damit Wasser gesichert abfließen kann, muss die Ebenheit bei geringen Neigungen höher sein, als bei größeren Neigungen.

Wichtig ist auch der Hinweis, dass bei Nutzungskategorie N 1 von den Vorgaben der Tabelle 10 abgewichen werden kann, wenn der Wasserabfluss sichergestellt ist. Gemeint ist damit, dass auch geringere Neigungen möglich sind, zum Beispiel 1 Prozent. Da bei der Nutzungskategorie 1 keine Veränderungen durch Verkehrsleistungen, wie Spurrinnen bei Straßen, erwartet werden, kann die Neigung noch weiter reduziert werden. Solange das Wasser abfließt, ist die Leistung sach- und fachgerecht. Der Sachverständige kann diese dann einfach mit einem Eimer mit Wasser feststellen.

FLL

NL-Stellenmarkt

Relevante Stellenangebote
Leiter*in (m/w/d) des Amtes für Landschaftspflege..., Köln  ansehen
Forstamtsrat*rätin (m/w/d) beim Amt für..., Köln  ansehen
Bauleitung (a) im Bereich Grünplanung, Freiburg  ansehen
Alle Stellenangebote ansehen

Ausgewählte Unternehmen
LLVZ - Leistungs- und Lieferverzeichnis

Die Anbieterprofile sind ein Angebot von llvz.de

Redaktions-Newsletter

Aktuelle GaLaBau Nachrichten direkt aus der Redaktion.

Jetzt bestellen