Integrationspapier zu Ausbildung und Beschäftigung vorgelegt

Flüchtlinge: DIHK fordert bundesweit einheitliche 3+2-Regelung

Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) GaLaBau
Die Innenministerkonferenz soll einen bundesweit einheitlichen Verwaltungsvollzug zur 3+2-Regelung für junge Flüchtlinge schaffen, fordert der DIHK. Foto: Hendrik Behnisch/Neue Landschaft

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hat der Politik elf Maßnahmen vorgeschlagen, um die Integration von Geflüchteten in Ausbildung und Beschäftigung zu verbessern. Dazu zählen eine bundesweit einheitliche Umsetzung der 3+2-Regelung, ein Abschiebestopp auch während einer Einstiegsqualifizierung sowie einheitliche Regelungen für die Ausbildungsförderung.

Innenministerkonferenz soll eingreifen

Die mit dem Integrationsgesetz eingeführte 3+2-Regelung solle für die Zeit einer Ausbildung (zumeist drei Jahre) und einer anschließenden Beschäftigung (zwei Jahre) eigentlich Schutz vor Abschiebung bieten, heißt es in dem Papier. Doch wegen unterschiedlicher Auslegungen der Bundesländer zu den Ausschlussgründen, vor allem zu den "konkreten Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung", fehle es Unternehmen und Flüchtlingen an Rechts- und Planungssicherheit. Der DIHK fordert deshalb, dass sich die Innenministerkonferenz auf einen bundesweit einheitlichen Verwaltungsvollzug einigen müsse.

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Für Flüchtlinge mit guter Bleibeperspektive verlangt der DIHK einen Abschiebeschutz, wenn sie vor dem Entscheid über ihren Asylantrag an einer betrieblichen Einstiegsqualifizierung teilnehmen. Foto: FGL Schleswig-Holstein

Für "alles andere als motivierend" hält der DIHK die Androhung von Bußgeldzahlungen bis zu 30.000 Euro gegenüber Ausbildungsbetrieben, die einen Ausbildungsabbruch nicht innerhalb einer Woche der Ausländerbehörde melden. Bestraft werden nach § 60 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz nicht nur Unternehmer, die nicht rechtzeitig informieren, sondern auch, wenn sie es nicht richtig, nicht vollständig oder nicht in der vorgeschriebenen Weise tun. Zahlungen für Formfehler in dieser Größenordnung bedeuteten gerade für kleinere Betriebe eine massive Belastung. Besser wäre es, stattdessen den Sozialversicherungsträger in die Verantwortung zu nehmen.

Sicherheit auch für Einstiegsqualifizierung

Für Flüchtlinge mit einer guten Bleibeperspektive, die bereits vor dem Entscheid über ihren Asylantrag an einer betrieblichen Einstiegsqualifizierung (EQ) teilnehmen, verlangt der DIHK einen Abschiebeschutz. Die EQs hätten sich in der Praxis auch bei Flüchtlingen als Brücken in Ausbildung bewährt. Auch der Übergang in die Ausbildung müsse sicher gestaltet werden. Parallel zum praktischen Unterricht in den Betrieben während einer EQ verlangt der DIHK zudem einen intensiven sprachlichen und fachtheoretischen Unterricht an Berufsschulen.

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Berufsausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld sollten Flüchtlingen sofort ab Abschluss eines Ausbildungsvertrages zur Verfügung stehen, so der DIHK. Foto: VGL Baden-Württemberg

Junge Flüchtlinge benötigten eine möglichst kontinuierliche Begleitung sowie verlässliche Begleitpersonen beim Übergang in die Ausbildung, vermerkt der DIHK. Derzeit gebe es jedoch viele verschiedene Betreuer für viele verschiedene Programme sowie Initiativen in Bund, Ländern und Kommunen und damit oft Brüche beim Übergang in die Ausbildung. Sinnvoll wäre ein kontinuierlicher Ansprechpartner, der die jungen Flüchtlinge durchgehend begleitet. Die bestehenden Programme, Instrumente sowie die ehrenamtliche Begleitung sollten außerdem so gut wie möglich verzahnt und aufeinander abgestimmt werden.

Einheitliche Regelungen für Ausbildungsförderung

Zwar erleichtere das Integrationsgesetz Asylbewerben mit einer guten Bleibeperspektive und Geduldeten ohne Arbeitsverbot den Zugang zu Leistungen der Ausbildungsförderung. So erhalten Asylbewerber mit einer guten Bleibeperspektive nach drei Monaten Zugang zu ausbildungsbegleitenden Hilfen, Assistierter Ausbildung und berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen. Für die finanziellen Unterstützungsleistungen Berufsausbildungsbeihilfe (für Auszubildende, die nicht bei ihren Eltern wohnen) und Ausbildungsgeld (für behinderte Jugendliche) erfolgt der Zugang allerdings erst nach 15 Monaten Aufenthalt. Sinnvoll wäre es, so der DIHK, wenn die genannten Instrumente der Ausbildungsförderung jungen Flüchtlingen ebenso wie deutschen Jugendlichen sofort ab Abschluss eines Ausbildungsvertrages zur Verfügung stünden. Das würde die Anreize zur Ausbildungsaufnahme steigern, bessere Perspektiven für das erfolgreiche Absolvieren einer Ausbildung schaffen und die Unternehmen unterstützen. Die Unterschiede in den Zugängen zur Ausbildungsförderung für Asylbewerber, Geduldete und Inhaber bestimmter humanitärer Aufenthaltstitel sollten entfallen.

Verlässliche Qualität der Sprachzertifikate

Der DIHK kritisiert zugleich die langen Asylverfahren und die Wartezeiten bei Sprachkursen. Wenn schließlich Sprachzertifikate erworben worden seinen, müssten sie qualitätsgesichert sein und verlässlich Auskunft über das tatsächliche Sprachniveau von Flüchtlingen geben. Sprachkurse sollten daher nur von solchen Sprachdienstleistern angeboten werden dürfen, deren Tests nachweislich die Kriterien des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen erfüllen. cm/DIHK

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