Vereinbarkeit von Fortbildung, Beruf und Familie wird erleichtert

Fördersätze des Meister-BAföG steigen im kommenden Jahr

Ausbildung und Beruf
Wer seine berufliche Zukunft als Meister ins Visier nimmt, wird künftig besser vom Staat unterstützt. Foto: Peter Grosspitsch/LWG Veitshöchheim
Ausbildung und Beruf
Bundesbildungsministerin Johanna Wanka will die Förderbeträge des Meister-BAföG erhöhen, um neue Zielgruppen für Führungspositionen zu gewinnen. Foto: BMBF

Wer sich zum Meister, Techniker oder Fachwirt fortbilden will, wird künftig besser unterstützt. Ab August 2016 sollen die Förderbeträge des sogenannten Meister-BAföG deutlich erhöht werden. Die Bundesregierung hat dem Bundestag eine entsprechende Novelle des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) zugeleitet.

Frauen und Bachelorabsolventen im Visier

Neben einem Bürokratieabbau ginge es bei der Gesetzesänderung darum, die Vereinbarkeit von Fortbildung, Beruf und Familie zu erleichtern und die Finanzierung weiter zu verbessern, sagte Bundesbildungsministerin Johanna Wanka. Sie solle dazu beitragen, dass künftig mehr Frauen die Förderung nutzen. Insgesamt machten sie bisher weniger als ein Drittel der Geförderten aus.

Mit der Novelle wird die Förderung familienfreundlicher: Die Unterhaltszuschläge für Kinder und Ehegatten von 210/215 steigen Euro auf 235 Euro monatlich. Der einkommensunabhängige Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende wird von 113 auf 130 Euro monatlich erhöht.

Auch Zuschussanteile und Freibeträge steigen

Das Meister-BAföG öffnet sich zudem für Bachelorabsolventen. Studienabbrecher, die in eine betriebliche Ausbildung gewechselt sind, können mit bestimmten Vorqualifikationen künftig die Aufstiegsförderung erhalten. So sollen neue Zielgruppen für Führungspositionen erschlossen werden und die Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung erhöht werden.

Auch die Zuschussanteile, die Vermögensfreibeträge, die Beiträge für Lehrgangs- und Prüfungskosten und für das "Meisterstück" sollen steigen. Der Erfolgsbonus für das Bestehen der Abschlussprüfung wird erhöht: künftig werden 30 Prozent des Restdarlehens für Lehrgangs- und Prüfungskosten erlassen. Bereits mit der 25. BAföG-Novelle waren die Basisunterhaltsbeträge und die Einkommensfreibeträge beim Meister-BAföG erhöht worden. Die Verbesserungen aus beiden Gesetzesnovellen sollen nun zeitgleich zum 1. August kommenden Jahres in Kraft treten.

Für Alleinerziehende 1003,00 Euro/Monat

Zum 1. August 2016 steigen die maximalen Unterhaltsbeiträge beim Meister-BAföG:

  • für Alleinstehende von 697 Euro auf 768 Euro/Monat
  • für Alleinerziehende von 907 Euro auf 1003 Euro/Monat
  • Alleinerziehende erhalten zusätzlich einen einkommensunabhängigen Kinderbetreuungszuschlag. Er steigt von 113 auf 130 Euro/ Monat.
  • für Verheiratete mit einem Kind von 1122 Euro auf 1238 Euro/ Monat
  • für Verheiratete mit zwei Kindern von 1332 Euro auf 1473 Euro/ Monat
  • Der Zuschussanteil zum Unterhaltsbeitrag wird auf 47 Prozent angehoben.
  • Der Vermögensfreibetrag steigt von 35 800 Euro auf 45.000 Euro. Die Einkommensfreibeträge wurden mit der 25. BAföG-Novelle erhöht: für die Fortbildungsteilnehmer sind ab dem 1. 8. 2015 290 Euro/Monat frei (bisher 255 Euro)
  • Die Beiträge zu Lehrgangs- und Prüfungskosten steigen von 10200 auf maximal 15.000 Euro.

1,7 Millionen Berufs-Aufstiege ermöglicht

Mit dem AFBG werden Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung finanziell unterstützt. Sie erhalten einkommensunabhängig einen Beitrag zu den Kosten der Fortbildung und bei Vollzeitmaßnahmen zusätzlich einkommensabhängig einen Beitrag zum Lebensunterhalt. Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, teils als zinsgünstiges Darlehen der KfW Bank. 2014 wurden rund 171.000 Personen mit AFBG unterstützt. Seit der Einführung des Meister-BAföG 1996 konnten rund 1,7 Millionen berufliche Aufstiege zu Führungskräften, Mittelständlern und Ausbildern für Fachkräfte von morgen mit einer Förderleistung von insgesamt rund 6,9 Mrd. Euro ermöglicht werden. cm

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