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Forderungen aus 2021: Verjährung droht!
von: Rainer SchillingDas Jahresende kommt schneller, als gedacht. Unternehmen sollten deshalb rechtzeitig daran denken, dass gerade fällige Kaufpreis- und Werklohnforderungen zum Jahresende zu verjähren drohen. Für beide Forderungen gilt die dreijährige Verjährungsfrist. Diese beginnt jeweils mit dem Schluss des Jahres, in dem die Forderung entstanden und fällig ist.
Betroffen sind demnach die…