Für Grundstücksbesitzer

Für Grundstücksbesitzer ist auch der Winterdienst steuerlich absetzbar. Das entschied der Bundesfinanzhof (BFH VI R 56/12). Nach Auffassung der Richter kann auch die Inanspruchnahme von Dienstleistungen, die jenseits der Grundstücksgrenze auf fremdem, beispielsweise öffentlichem Grund, erbracht werden, als Leistung nach § 35a Abs. 2 Satz 2 EStG begünstigt sein. Es müssen jedoch stets Tätigkeiten sein, die in einem unmittelbaren räumlichen Zusammenhang zum Haushalt durchgeführt werden und dem Haushalt dienen.

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