Der Kommentar

Funktionale Verträge auf dem Vormarsch

von:

Einmal im Jahr treffen sich die Professoren, die im weitesten Sinne Baubetrieb in der Lehre, bei Bau- und Landschaftsbauingenieuren sowie bei Architekten vertreten. Die Vertreter der über 40 Fachhochschulen aus Deutschland und Österreich tauschen sich darüber aus, was sie in Forschung und Lehre besser machen können und was die aktuellen Trends der Bauwirtschaft sind.

In diesem Jahr trafen sich die Hochschullehrer in Österreich und diskutierten die Ansätze des Kollegen Hans-Wilhelm Turadj Zarinfar zur Gestaltung "Moderner Vertragskonzepte". Nun haben sich die Baubetriebler schon immer Gedanken gemacht, wie es harmonisch, kostensicher und vor allem schneller mit dem Bauen, insbesondere mit dem öffentlichen Bau, gehen kann. Öffentliche Auftraggeber werden immer wieder durch die Politik bevormundet. Bestes Beispiel ist der Berliner Flughafen BER. Der vermutlich größte Fehler war die Entscheidung der Politik, die Brandenburger Handwerker nicht für die ach so schlimmen Generalunternehmer arbeiten zu lassen, sondern alle Gewerke schön getrennt auszuschreiben.

Nun ist aber gerade der öffentliche Auftraggeber nicht nur durch die Politik stark gehandicapt. Zum Beispiel durch das Vergaberecht. Wenn ein Auftragnehmer ausfällt, dauert es Wochen, bis ein neuer gefunden ist. Bei einem Wirtschaftsunternehmen geht das auch schon mal in 48 Stunden. Die öffentliche Hand hat zudem aufgrund ihrer Personalstruktur das Problem, dass im Grunde nie harte Entscheidungen getroffen werden, beispielsweise einem Unternehmen zu kündigen. Die Entscheidung könnte bei rechtlicher Prüfung ja falsch sein, also werden erst rechtliche Berater gefragt, damit der Fehler nicht in der Amtsstube gemacht wird. Dabei ist das schon der Fehler. Außerdem will die öffentliche Hand zu viel in zu kurzer Zeit. Für eine detaillierte Ausschreibung muss es eine detaillierte Ausführungsplanung geben. Diese lassen die aktuellen Förderzeiträume schon gar nicht zu. Also wird viel zu früh ausgeschrieben. Nicht zuletzt ist der öffentliche Auftraggeber personell vollkommen unterbesetzt.

Jetzt scheint auch die öffentliche Hand zu erkennen, dass sich viele Probleme dadurch lösen lassen, mehr Verantwortung an die Unternehmen abzugeben. Bei einer Vergabe an einen oder wenige Generalunternehmer spart sich der Bauherr die Koordinierung, die Wirtschaftsunternehmen sowieso besser, vor allem schneller können. Auch das Vergaberecht behindert einen GU nicht.

Die zweite Strategie hat der eine oder andere Landschaftsgärtner vielleicht auch schon erlebt. Die Ausführungsplanung wird als Werkplanung an den Auftragnehmer übertragen. Das hat mehrere Vorteile. Zum einen wird die Planungszeit in die Bauzeit verlegt und das Zeitproblem liegt beim Auftragnehmer. Zum anderen liegt das Risiko nun für Planung und Ausführung beim Auftragnehmer. Die Frage Planungsfehler oder Ausführungsfehler stellt sich bei Mängeln einfach nicht mehr. Nicht zuletzt kann der Architekt sich auf das konzentrieren, was er sowie am liebsten macht: Aufpassen, dass es schön aussieht.

Hört sich danach an, dass alle zufriedener wären. Nichtöffentliche Auftraggeber machen es aus gutem Grund schon immer so.

Ihr Martin Thieme-Hack

NL-Stellenmarkt

Relevante Stellenangebote
Landschaftsarchitekt/-in (w/m/d), Wiesbaden  ansehen
Abteilungsleiter (m/w/d) der Landschaftspflege /..., Worms  ansehen
Stadt- und Regionalplaner*in, Brake  ansehen
Alle Stellenangebote ansehen
Prof. Dipl.-Ing. (FH) Martin Thieme-Hack
Autor

Hochschule Osnabrück, Fakultät A&L

Hochschule Osnabrück University of Applied Sciences

Ausgewählte Unternehmen
LLVZ - Leistungs- und Lieferverzeichnis

Die Anbieterprofile sind ein Angebot von llvz.de

Redaktions-Newsletter

Aktuelle GaLaBau Nachrichten direkt aus der Redaktion.

Jetzt bestellen