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GaLaBau muss sich länger auf Coronavirus einrichten

Wohl oder übel muss sich der Garten- und Landschaftsbau für längere Zeit auf das neue Coronavirus einrichten.

Der Leiter der Virologie an der Berliner Charité, Christian Drosten, hofft, dass sich das Virus "langsam genug verbreitet, dass man es bis in den Sommer" schafft. In der warmen Jahreszeit hätten Viren es schwerer, sich zu verbreiten. Ursache dafür seien eine verstärkte UV-Strahlung, Trockenheit und, dass sich Menschen dann weniger in schlecht belüfteten Räumen aufhielten, sagte der Mitendecker des SARS-Virus vor Medizinern in Berlin. Wie die Bundesagentur für Arbeit mitteilte, dürfen Unternehmen Kurzarbeit anordnen, sobald staatliche Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus dafür sorgen, dass der Betrieb vorrübergehend geschlossen werden muss. Das gelte auch, wenn Lieferungen wegen des Virus ausblieben und die Arbeitszeit verringert werden müsse. Komme es deshalb zu Entgeltausfällen, könnten betroffene Beschäftigte Kurzarbeitergeld erhalten. Diese Leistung müsse jedoch vom Arbeitgeber beantragt werden.

Der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (BGL) empfiehlt Betrieben, die aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie Kurzarbeitergeld beantragen möchten, sich zuvor bei der örtlichen Agentur für Arbeit zu melden. Sie werde dann prüfen, ob die Voraussetzungen für die Leistung erfüllt sind. Sowohl die Anzeige des Vorhabens als auch die spätere Beantragung des Kurzarbeitergeldes sollte online stattfinden. Sämtliche Informationen zur Online-Anzeige und zum Online-Antrag stehen unter arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-arbeitgeber-unternehmen. cm

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