GaLaBau und Recht: Bau-Fachanwalt Rainer Schilling empfiehlt

Immer wieder Probleme mit Vertragstexten, Vereinbarungen und Rechnungsversand per E-Mail

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Immer wieder gibt es unterschiedliche Auffassungen, ob vorgedruckte Vertragsbedingungen in das Vertragswerk miteinbezogen und ob diese überhaupt wirksam vereinbart wurden. Allgemeine Geschäftsbedingungen, zu denen vorgedruckte Vertragstexte gehören, unterliegen nach den Bestimmungen des BGBs einer Inhaltskontrolle, ob ein Vertragspartner mit ihnen unangemessen benachteiligt…

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