Maschinen, Stoffe, Verfahren

Garantie auf fast alle tragbaren Zweitakter erweitert

Auf die private Nutzung von Motorsägen und Hochentaster gewährte Echo Motorgeräte bisher fünf Jahre Garantie. Seit Anfang des Jahres kann die Garantie für praktisch alle tragbaren Zweitakter des Herstellers, die privat genutzt werden, auf fünf Jahre kostenlos verlängert werden. Auch die gewerblichen Nutzer profitieren von der neuen Regelung. Sie bekommen auf diese Geräte zwei Jahre Garantie. Alles was man dafür tun muss ist, das neue Gerät zu registrieren.

Die Garantie wird zu Beginn des neuen Jahres ausgedehnt. Neben den Motorsägen und Hochentastern kommen jetzt auch Rasentrimmer, Motorsensen, Freischneider und Kombisysteme, Heckenscheren und Heckenschneider, Rückenspritzen und Sprühgeräte, Bohrgeräte, Laubbläser und Saughäcksler in den Genuss der Garantieverlängerung auf fünf Jahre, sofern das Motorgerät privat eingesetzt wird. Neu ist zudem die Garantielaufzeit von zwei Jahren für gewerblich genutzte Geräte. Um die Garantieleistungen in Anspruch nehmen zu können, muss das gekaufte Gerät innerhalb von 60 Tagen ab Kaufdatum registriert werden. Das hört sich komplizierter an, als es ist: Ein Online-Formular fragt Kontaktdaten, Händler, Gerät und Serienbezeichnung ab.

Die Garantie deckt jegliche Schäden ab, die aufgrund von Material- oder Herstellungsfehlern entstehen könnten. Im Fall der Fälle kann der Garantieanspruch ganz unkompliziert über jeden Fachhändler in ganz Deutschland geltend gemacht werden. Voraussetzungen für eine lange Lebensdauer sind natürlich die sachgemäße Bedienung und Instandhaltung und die regelmäßige Wartung durch den Fachhändler. Um den uneingeschränkten Garantieanspruch zu erhalten, reichen zwei Wartungen innerhalb von fünf Jahren aus. Das heißt: Im zweiten und vierten Jahr ab Kaufdatum muss der autorisierte Fachhändler das Motorgerät warten und gegebenenfalls reparieren. Gewohnte Pflegearbeiten wie die Filterreinigung oder das Kettenspannen können auch weiterhin anhand der Betriebsanleitung vom Anwender selbst durchgeführt werden. Ausgenommen von den Garantieleistungen sind nur Verschleißteile, bei einer Motorsäge beispielsweise Kette, Schiene oder die verbauten Luft- und Ölfilter.

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