BuGG-Marktreport 2021

Gebäudegrün auf Wachstumskurs

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Bauwerksbegrünung
In 2020 sind in Deutschland etwa 7 800.000 m² Gründachfläche neu entstanden. Foto: Bundesverband GebäudeGrün

Der Bundesverband GebäudeGrün (BuGG) hat im letzten Jahr mit dem "BuGG-Marktreport Gebäudegrün 2020" erstmals eine Übersicht der wichtigsten ermittelbaren Zahlen zur Dach-, Fassaden- und Innenraumbegrünung in Deutschland veröffentlicht. Damit hat er ein Nachschlagewerk geschaffen, auf das tausendfach von Politik, Industrie, Baubeteiligten, Medien, Hochschulen und Studierenden zurückgegriffen wurde. Mit dem vorliegenden "BuGG-Marktreport Gebäudegrün 2021" werden die Zahlen des Gebäudegrünungsmarktes aktualisiert, im Fokus dabei die Zuwächse bei der Dach- und Fassadenbegrünung und die BuGG-Städteumfrage 2021 zu den kommunalen Förderinstrumenten.

Doch der neue Marktreport bietet auf seinen 116 Seiten zudem auch neue Themen wie beispielsweise das BuGG-Positionspapier "Gebäudebegrünung als Klimafolgenanpassungsmaßnahme", die Zusammenfassung des oft zitieren "6. IPCC-Berichts 2021", Informationen zu den Förderprogrammen auf Landes- und Bundesebene und zwei sehr interessante Umfragen bei unterschiedlichen Zielgruppen.

1. Der Dachbegrünungsmarkt in Deutschland

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Der BuGG-Marktreport Gebäudegrün 2021 mit Informationen und Zahlen zum Markt der Dach-, Fassaden- und Innenraumbegrünung Abb.: Bundesverband GebäudeGrün
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In 2020 hinzugekommene Dachbegrünungen im Verhältnis zu neu entstandener Flachdachfläche. Abb.: Bundesverband GebäudeGrün
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In 2020 sind in Deutschland etwa 55.000 m² Fassadenbegrünungsfläche neu entstanden. Abb.: Bundesverband GebäudeGrün
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Anteile extensive und intensive Dachbegrünungen in 2020. Abb.: Bundesverband GebäudeGrün
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BuGG-Gründach-Bundesliga Variante 2: sortiert nach begrünter Dachfläche pro Einwohner ("Gründach-Index"). Abb.: Bundesverband GebäudeGrün
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Zahlen zum Gründachmarkt 2020. Abb.: Bundesverband GebäudeGrün

1.1 Zahlen für 2020

  • In Deutschland sind im Jahr 2020 insgesamt 7 839 977 m² Dachbegrünungen neu hinzugekommen.
  • Die neu hinzugekommene Gesamt-Gründachfläche teilt sich in 6 437 762 m² Extensivbegrünung (Marktanteil von 82,1%) und 1 402 215 m² Intensivbegrünung (Marktanteil von 17,9 %) auf.

Die wichtigsten Ergebnisse der BuGG-Gründachsubstrat-Umfrage (eine Methode, bei der über die vertriebenen Mengen auf die eingebauten Flächen umgerechnet wird) werden wie folgt zusammengefasst:

Die in 2020 neu hinzugekommene Gründachfläche von etwa 7 800.000 m² hört sich erst einmal viel an, doch das sind im Verhältnis zu den angenommenen 100.000.000 m² in 2020 neu entstandener Flachdachfläche (Neubau und Sanierung) nur etwa 8 Prozent. Das heißt, in 2020 blieben etwa 92 Prozent der Flachdachflächen unbegrünt - ein enormes Potenzial.

1.2 Entwicklungen im Gründachmarkt von 2008 bis 2020

Da die Gründachsubstrat-Umfrage mit der gleichen Methode und Teilnehmenden schon seit 2008 durchgeführt wird, lassen sich darüber auch gut Entwicklungen ablesen:

  • Von 2008 bis 2020 wurden insgesamt 66 181 175 m² Gründachfläche angelegt.
  • Von der Gesamtmenge wurden 55 543 998 m² Dachfläche extensiv begrünt, das entspricht 83,93 Prozent.
  • Von der Gesamtmenge wurden 10 637 177 m² Dachfläche intensiv begrünt, das entspricht 16,07 Prozent.
  • Der Gründach-Markt wächst im Durchschnitt jährlich um etwa 7 Prozent.
  • Der Gründach-Markt ist von 2008 bis 2020 um 117 Prozent gewachsen.
  • Der Trend geht zu Intensivbegrünungen (Dachgärten) und damit (überwiegend) begeh- und nutzbaren Dachbegrünungen. Lag der Anteil an Intensivbegrünungen in 2008 noch bei 11,4 Prozent (extensiv: 88,6 %), so hat er in 2020 mit 17,9 Prozent (extensiv: 82,1 %) eine deutlich höhere Dimension eingenommen.
  • Das durchschnittliche jährliche Wachstum von intensiven Dachbegrünungen war höher als bei den extensiven Dachbegrünungen. Über die letzten 13 Jahre hinweg sind die Extensivbegrünungen im jährlichen Durchschnitt um 6,7 Prozent, die Intensivbegrünungen dagegen im Durchschnitt um 10,6 Prozent, gewachsen.
  • Noch deutlicher ist der Trend zu Extensivbegrünungen in mehrschichtiger Bauweise: lag das Verhältnis ein- zu mehrschichtig in 2008 bei 47:53, so wurden für 2020 27:73 ermittelt.
  • Bei Intensivbegrünungen spielen einschichtige Bauweisen eine untergeordnete Rolle.

1.3 Gründach-Index (Gründach-Quadratmeter-Wert pro Einwohner)

Der BuGG hat die erhobenen Bestandszahlen begrünter Dächer verschiedener Städte ermittelt und in verschiedenen Varianten einander gegenübergestellt. Von den nachfolgend aufgeführten 16 Städten waren solche Informationen verfügbar: Berlin, Braunschweig, Dresden, Düsseldorf, Frankfurt a. M., Hamburg, Hannover, Karlsruhe, Mannheim, München, Nürnberg, Nürtingen, Osnabrück, Ottobrunn, Straubing, Stuttgart.

In der BuGG-Gründach-Bundesliga Variante 2 wird die Summe der ermittelten Dachbegrünungsflächen je Stadt zur jeweiligen Einwohnerzahl (EW) in Relation gesetzt. Daraus ergibt sich der Gründach-Quadratmeter-Wert pro Einwohner ("Gründach-Index").

Im Durchschnitt der 16 Städte liegt dieser "Gründach-Index" bei 1,3 m²/EW. Der derzeitige Spitzenreiter Stuttgart hat einen "Gründach-Index" von 4,1 m²/EW, das heißt, im Durchschnitt kommen auf jeden Einwohner 4,1 m² Dachbegrünung. Das Reizvolle dieser Vorgehensweise ist, dass auch kleinere Städte um die "Meisterschaft" mitspielen können, da mit relativen Werten agiert wird. Das Ranking ergibt sich somit unabhängig von der Größe der Stadt. In dieser Variante kommt Nürtingen mit einem Gründach-Index von 1,5 m²/EW nun auf Platz 6.

Mit der "BuGG-Gründach-Bundesliga" gibt es somit fundierte Werte zum Gründach-Index im Städtevergleich, um für Politik und Städteplanung eine Kennzahl bereitzustellen. Auch die Städte können sich und ihre Aktivitäten in Sachen Dachbegrünung selbst überprüfen.

2. Der Fassadenbegrünungsmarkt 2020 in Deutschland

Eine Ermittlung der Flächengröße der in 2020 begrünten Fassadenflächen ist schwerer durchzuführen als bei den begrünten Dachflächen. Die bei der Dachbegrünung angewandte Methode der Abfrage der Substratmengen und Umrechnung in Begrünungsfläche ist bei Fassadenbegrünungen systembedingt nicht möglich. Lassen sich die Werte von "wandgebundenen" Fassadenbegrünungen noch recht einfach ermitteln, da die Systemlösungen nur zum Zwecke der Begrünung und in Quadratmetern vertrieben und eingebaut werden, verhält sich das bei "bodengebundenen" Fassadenbegrünungen anders. Hier können Systemanbieter von Kletterhilfen (z. B. Seile und Netze) oft nicht eindeutig zuordnen, ob die verkauften Produkte für Begrünungszwecke eingesetzt beziehungsweise welche Flächen tatsächlich begrünt wurden. Je nach dem mit welchem Abstand lineare Rankhilfen nebeneinander eingebaut werden, ergeben sich unterschiedlich große Begrünungsflächen. Ein laufender Meter linearer Rankhilfe entspricht nicht zwingend einem Quadratmeter Fassadenbegrünung. Eine genaue Ermittlung der neu hinzugekommenen Flächen von bodengebundenen Fassadenbegrünungen mit selbstklimmenden Pflanzen (Direktbegrüner ohne Kletterhilfen) ist aus verschiedenen Gründen nicht möglich. Unter anderem sind die Vertriebswege der eingesetzten Pflanzen vielfältig, sowohl Fachleute als auch Privatpersonen führen die Begrünung durch. Der BuGG hat die Mitglieder, die Produkt- und Systemlösungen zur Fassadenbegrünung anbieten, nach begrünten Flächen in 2020 befragt. Dabei wurden die Flächensummen sowohl boden- (allerdings nur die Flächen mit Kletterhilfen) als auch wandgebundener Fassadenbegrünungen abgefragt, mit den folgenden Ergebnissen:

  • In Deutschland wurden demnach im Jahr 2020 insgesamt etwa 55.000 m² Fassadenfläche mit wandgebundener und bodengebundener Fassadenbegrünung (mit Kletterhilfen) neu begrünt.
  • Die wandgebundenen Fassadenbergrünungen nehmen dabei eine Flächengröße von etwa 10.000 m² ein.
  • Die bodengebundenen Fassadenbegrünungen mit Kletterhilfen nehmen dabei eine Flächengröße von etwa 45.000 m² ein.
Bauwerksbegrünung
In Deutschland haben wir im Durchschnitt einen Gründach-Index von 1,3, das heißt 1,3 m² Dachbegrünung pro Einwohner. Foto: Bundesverband GebäudeGrün

3. Kommunale Förderinstrumente

Die Dach- und Fassadenbegrünung gewinnen im Rahmen einer klimaangepassten und wassersensiblen Stadtentwicklung bundesweit an Bedeutung, denn sie bilden einen Mehrfachnutzen für die Stadt. Auf kommunaler Ebene kann die Umsetzung von Dach- und Fassadenbegrünung durch verschiedene Instrumente gefördert werden, die sich in ihrem Wirkungsbereich, ihrer Verbindlichkeit und ihrem finanziellen Aufwand für die Stadt unterscheiden. Folgende direkt und indirekt fördernde Instrumente stehen der Kommunalpolitik zur Verfügung:

  • Festsetzungen in Bebauungsplänen;
  • Gestaltungssatzungen;
  • Förderprogramme mit finanziellen Zuschüssen;
  • Ökopunkte im Rahmen der Eingriffsregelung;
  • Gebührenreduktion bei der gesplitteten Abwassergebühr.

Mit Städte-Umfragen und zusätzlichen eigenen Recherchen hat der BuGG aktuelle Zahlen zu den kommunalen Förderinstrumenten zusammengetragen, die auszugsweise nachfolgend vorgestellt werde.

3.1 Festsetzung in Bebauungsplänen

Der Bebauungsplan (B-Plan) ist nach dem BauGB ein verbindlicher Bauleitplan. Er wird durch Satzung beschlossen und schafft Baurecht bei Neubauvorhaben oder bei baulichen Änderungen in einem bestimmten Geltungsbereich (beplanter Innenbereich) einer Gemeinde. Um bestimmte Ziele in der Bauleitplanung zu erreichen, können aus städtebaulichen Gründen rechtsverbindliche Festsetzungen getroffen werden. Die Gründe einer Festsetzung sind in § 9 Abs. 1 BauGB aufgelistet. Als rechtliche Grundlage zur Festsetzung einer Dach- oder Fassadenbegrünung können je nach Zielsetzung § 9 Abs. 1 Nr. 20 sowie Nr. 25a, b BauGB dienen. Auch länderspezifische Bauordnungen und Landeswassergesetze in Verbindung mit § 9 Abs. 4 BauGB können für Gebäudegrün hinzugezogen werden.

Als Ergebnis der BuGG-Städteumfrage 2021 lässt sich für alle deutschen Städte mit mehr als 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern festhalten, dass circa 83 Prozent der Städte Dachbegrünung und 55 Prozent der Städte Fassadenbegrünung bereits in B-Plänen festgesetzt haben.

Hervorzuheben für Dachbegrünungen ist, dass . . .

  • die Festsetzungen vor allem. für Flachdächer und flach geneigte Dächer gelten.
  • die im Durchschnitt geforderte Schichthöhe bei 10 cm und mehr liegt.
  • bei einigen Städten Wert auf eine artenreiche Bepflanzung gelegt wird.
  • sich Anlagen zur Nutzung der Solarenergie und Gründächer ergänzen.
  • erste Festsetzungen in Kombination mit Retentionselementen getroffen werden.

Hervorzuheben für Fassadenbegrünungen ist, dass . . .

  • in der Regel bodengebundene Fassadenbegrünungen festgesetzt werden.
  • die Parameter Ausrichtung der Fassade, Größe der Fassade und Fenster/Öffnungen für eine Begrünung bestimmend sind.
  • als Richtwert der Festsetzung vor allem der prozentual zu begrünende Anteil der Fassadenfläche dient.
  • zum Teil Vorgaben zur Pflanzgüte, Größe der Pflanzfläche und Pflanzenarten getroffen werden.

3.2 Zuschüsse für Dach- und Fassadenbegrünung

Bei einem Förderprogramm handelt es sich um ein Instrument der direkten Förderung. Durch Zuschüsse oder zinsgünstige Darlehen wird ein finanzieller Anreiz geschaffen, freiwillig Dach- und Fassadenbegrünungen umzusetzen. Über Förderprogramme können zielgerichtet dort Förderungen angeboten werden, wo ein hoher Handlungsbedarf besteht oder andere Instrumente nicht greifen. Bei kommunalen Förderprogrammen sind die Städte selbst die Fördermittelgeber. Die Mittel stammen in der Regel aus dem eigenen kommunalen Haushalt und können mit Landes- und Bundesmitteln verbunden werden.

Als Ergebnis der BuGG-Städteumfrage 2021 und anschließenden Recherche lässt sich für alle Städte mit mehr als 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern festhalten, dass bereits 82 Städte und somit circa 42 Prozent finanzielle Zuschüsse für Dachbegrünungen bereitstellen. Für Fassadenbegrünungen bieten 65 Städte und somit rund 34 Prozent finanzielle Zuschüsse an. Darüber hinaus haben auch Städte mit weniger als 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern in der Städteumfrage angegeben, Gebäudegrün zu fördern. Für Dachbegrünungen bieten 24 und für Fassadenbegrünungen 16 kleinere Städte finanzielle Zuschüsse an. Insgesamt konnten 106 Städte mit Förderprogrammen für Gründächer und 81 Städte mit Förderprogrammen für Fassadengrün ermittelt werden. Im Vergleich zum Marktreport 2020 konnten in diesem Jahr viel mehr Förderprogramme aufgelistet werden. Grund hierfür ist unter anderem das Sonderprogramm "Klimaresilienz in Kommunen", mit dem das Land NRW Kommunen finanziell bei der Förderung von Dach- und Fassadenbegrünung unterstützt.

Die Förderhöhen variieren stark von Stadt zu Stadt. Es ist festzuhalten, dass . . .

  • die Spanne der maximalen Förderung für Dachbegrünungen von 10 bis 85 Euro/m² sowie 100 bis 100.000 Euro/Vorhaben reicht.
  • die Spanne der maximalen Förderung für Fassadenbegrünungen von 10 bis 80 Euro/m² sowie 256 bis 100.000 Euro/Vorhaben reicht.
  • die Förderquote zwischen 20 und sogar 100 Prozent der förderfähigen Kosten bei Einzelfallentscheidungen schwankt. Bei einem Großteil der Städte liegt die maximale Förderung bei 50 Prozent.

3.3 Gebührenreduktion bei der Gesplitteten Abwassergebühr

Gemeinden regeln individuell durch Satzung die Abwasserbeseitigung für ihr Gemeindegebiet und stellen die notwendige Infrastruktur sicher. Zur Kostendeckung von Bau, Betrieb und Instandhaltung der öffentlichen Abwasserbeseitigungseinrichtungen erheben die Gemeinden eine Abwassergebühr (als Benutzungsgebühr) bei den Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern. Innerhalb der gesplitteten Abwassergebühr wird die Beseitigung des Schmutzwassers nach dem Frischwassermaßstab berechnet. Zur Ermittlung der Niederschlagswassergebühr dient hingegen die befestigte und abflusswirksame Fläche mit Kanalanschluss des jeweiligen Grundstücks. Für Maßnahmen, die zum lokalen Regenwasserrückhalt beitragen, kann innerhalb der Satzung eine Gebührenreduktion für die Niederschlagswasserbeseitigung erlassen werden. Zu diesen Maßnahmen zählt unter anderem die Dachbegrünung, sodass diese indirekt gefördert wird.

Als Ergebnis der BuGG-Städteumfrage 2021 und Recherche der Abwassersatzungen lässt sich für alle deutschen Städte mit mehr als 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern (193 Städte) festhalten, dass . . .

  • alle Städte die Gesplittete Abwassergebühr eingeführt haben.
  • bei 149 Städten (77 %) eine Gebührenreduktion für Gründächer besteht.
  • die Niederschlagswassergebühr für das Jahr 2021 im Durchschnitt bei 0,87 Euro/m² (149 Städte) liegt.
  • die durchschnittliche maximale Gebührenreduktion für eine Dachbegrünung 59 Prozent beziehungsweise 0,51 Euro/m² (149 Städte) beträgt.
  • je nach Stadt die Höhe der Niederschlagswassergebühr pro Jahr und die Höhe der maximalen Gebührenreduktion für eine Dachbegrünung stark variiert.

Folgende Bedingungen für eine Reduktion können zusammengefasst werden:

  • geschlossene Pflanzendecke;
  • dauerhafte Begrünung;
  • Aufbauhöhe/Substratschichtdicke;
  • Abflussbeiwert oder dauerhafter Wasserrückhalt;
  • mehrschichtige Bauweise;
  • maximale Dachneigung;
  • Aufbau nach Stand der Technik.


4. BuGG-Umfrage zu Hemmnissen und Hürden

Der Bundesverband GebäudeGrün hat in einer umfassenden Umfrage bei verschiedenen Zielgruppen unter anderem abgefragt, warum noch nicht mehr Dach- und Fassadenbegrünungen umgesetzt wurden. Dabei stellte sich heraus, dass die Sorgen um Herstell- und Instandhaltungskosten, um Schäden am Gebäude und fehlendes (Fach)Wissen Hemmnisse und Hürden darstellen.

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In 2020 sind etwa 10.000 m² wandgebundene Fassadenbegrünungen umgesetzt worden. Foto: Bundesverband GebäudeGrün

Eine der wichtigsten Aufgaben des BuGG ist es, Städte, Bauende und Planende zu den Grundlagen der Gebäudebegrünungen und deren Eigenschaften und Wirkungen aufzuklären. So bietet der BuGG verschiedene Veranstaltungsformate und ein umfassendes Fort- und Weiterbildungsangebot (bspw. "BuGG-zertifizierte(r) Fachberater(in) Dach- bzw. Fassadenbegrünung") an und versucht in Kooperation mit anderen Verbänden, Organisationen und Städten eine "Aktionswoche Gebäudegrün" auf die Beine zu stellen. In einer Woche sollen bundesweit Informationen zur Dach-, Fassaden- und Innenraumbegrünung in Form von Seminaren, Vorträgen, Besichtigungen, Show-Begrünungen oder Foto-Wettbewerben vermittelt werden.

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Deutschlandkarte mit den Städten mit Einwohnerzahlen über 50.000, die Dach- und Fassadenbegrünung mit Zuschüssen fördern. Abb.: Bundesverband GebäudeGrün

5. Danksagung

Ein besonderer Dank gilt vor allem dem BuGG-Team, das in umfangreichen Recherchen viel Datenmaterial zusammengetragen hat, den vielen deutschen Städten, die sich bei der Städteumfrage beteiligt haben, und allen BuGG-Mitgliedern, die uns mit Rat und Tat unterstützt haben.

Als zusätzlichen Service beinhaltet der Marktreport ein "Branchenverzeichnis", in dem 60 Unternehmen und Verbände rund um die Gebäudebegrünung als kompetente Ansprechpartner aufgeführt werden. Der BuGG-Marktreport Gebäudegrün 2021 umfasst 116 Seiten und ist mit vielen Grafiken, Fotos und Tabellen anschaulich gestaltet. Er steht kostenlos als Download zur Verfügung beziehungsweise kann auch als DIN A 4-Broschüre gegen eine Schutzgebühr von 19 Euro zuzüglich Versandkosten bestellt werden. Informationen dazu stehen unter www.gebaeudegruen.info/kontakt/prospektanforderung zur Verfügung.

Dr. Gunter Mann
Autor

Präsident des Bundesverband GebäudeGrün e. V. (BuGG)

Bundesverband GebäudeGrün e. V. (BuGG)

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