FLL-Empfehlungen unmittelbar vor dem Abschluss

Gebietseigenes Saatgut eint Landschaftsbau und Naturschutz

Mit der Fachtagung "Gebietseigenes Saatgut - neues FLL-Regelwerk liegt im Entwurf (Gelbdruck) vor" bot die Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau (FLL) am 25. November an der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau in Veitshöchheim allen fachlich betroffenen Zielgruppen eine Plattform an, um sich zusätzlich zum dreimonatigen Gelbdruckverfahren über die kommenden FLL-Empfehlungen für die Begrünung mit gebietseigenem Saatgut zu informieren. Von diesem Angebot machten 65 Teilnehmer Gebrauch und nutzten die Fachtagung - ganz im Sinne des Veranstalters - auch als Diskussionsforum für einen breiten fachlichen und interdisziplinären Austausch.

Themen des neuen Regelwerks

"Welche Themen werden in dem neuen Regelwerk angesprochen?" Dieser grundsätzlichen Frage widmete sich Dr. Frank Molder, Leiter des RWA Gebietseigenes Saatgut, Gunzenhausen im ersten Vortrag und vermittelte dazu einen allgemeinen Überblick über die Schwerpunkte der kommenden Empfehlungen. Diese sollen den Einsatz von gebietseigenem Saatgut in Form von Regiosaatgut und von naturraumtreuem Saatgut regeln. Nach einer gemeinsamen Einführung mit Definitionen und Hinweisen zur Auswahl der geeigneten Herkunftsqualitäten und Einsatzgebiete werden zum Einen die Grundlagen des Regiosaatgut-Konzeptes behandelt sowie Mischungslisten für Regiosaatgut (RSM Regio) vorgeschlagen. Zum anderen erfolgt zum Thema "Naturraumtreues Saatgut" die Vorstellung der zu Grunde liegenden naturräumlichen Gliederung sowie der hierfür geeigneten Übertragungsverfahren, beispielsweise mit Mähgut, Druschgut, Oberboden oder Vegetationssoden.

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Molder erklärte außerdem den rechtlichen Rahmen: Bei Begrünungen in der freien Natur besteht gemäß Bundesnaturschutzgesetz ein Genehmigungsvorbehalt gegen die Verwendung von Pflanzen gebietsfremder Arten (BNatSchG §40 Abs.4). Eine Ausnahme bildet der Anbau von Pflanzen in der Forst- und Landwirtschaft. Nach Ablauf einer Übergangsfrist bis 1. März 2020 wird diese Regelung verbindlich. Ziel der naturschutzrechtlichen Vorgabe ist der Schutz vor Florenverfälschung und die Erhaltung der biologischen Vielfalt.

Rechtsgrundlage: Neue Verordnung

"Gibt es weitere rechtliche Vorgaben, die für die FLL-Regelwerksarbeit maßgebend waren?" Zu dieser Frage erläuterte Friedhilde Trautwein, Bundessortenamt Hannover, in ihrem Vortrag Rechtsgrundlage ErMiV 2012 die Bedeutung der Verordnung über das Inverkehrbringen von Erhaltungsmischungen (Erhaltungsmischungsverordnung). Erst mit dieser Verordnung wurde das Inverkehrbringen gebietseigenen Saatguts von solchen Arten generell möglich, zu dem auch gezüchtete Sorten vorliegen. Das ist jedoch genehmigungspflichtig. Trautwein erläuterte hier die konkret zu beachtenden Formalismen im Rahmen der Genehmigung.

"Welche fachlichen Empfehlungen werden zu diesen rechtlichen Vorgaben gegeben?" Die Antwort gab Dr. Dierk Kunzmann, Wiefelstede, in seinem Vortrag Regiosaatgut-/Regiopflanzgutkonzept. Kunzmann war bei der wissenschaftlichen Entwicklung dieses Konzepts an der Leibniz-Universität Hannover unter der Leitung von Prof. Rüdiger Prasse eng beteiligt. Das Konzept bildet mit seinen 22 Ursprungsgebieten, den Positivlisten mit den je Gebiet zu verwendenden Wildpflanzenarten und definierten QS-Kriterien eine zentrale Grundlage für Regiosaatgut. Die Artenauswahlkriterien und die Gebietseinteilung des Fachkonzeptes wurden mit Vertretern der Naturschutzbehörden in den verschiedenen Bundesländern abgestimmt. Kunzmann stellte außerdem eine wichtige Planungshilfe vor: Alle 22 Ursprungsgebiete werden über einen Kartendienst der Leibniz-Universität-Hannover zur Verfügung gestellt, siehe regionalisiertepflanzenproduktion.de. Dort ist zudem die Naturraumgliederung Deutschlands auf Basis der naturräumlichen Hauptgruppen nach Meynen & Schmidthüsen hinterlegt.

Entscheidungshilfen für die Auswahl

Für die Auswahl von Herkunftsqualitäten bei Begrünungen in der freien Natur wird im neuen Regelwerk ein Entscheidungspfad angeboten. Zudem werden auf Basis der naturräumlichen Gliederung auch umfangreiche Vorgaben zu Naturraumtreuem Saatgut und hier zu verschiedenen Übertragungsverfahren gemacht. Wegen der dem Stand der Technik angepassten Regelungen zum Übertrag von Diasporengemischen (zum Beispiel Mäh- oder Druschgut) werden die FLL-"Empfehlungen für Besondere Begrünungsverfahren" aus dem Jahre 1999 mit Herausgabe des Weißdruckes der neuen "Empfehlungen für die Begrünung mit gebietseigenem Saatgut" ersetzt.

"Welche Maßnahmen zur Qualitätssicherung werden im Gelbdruck genannt?" Neben QS- und Prüfkriterien für Regiosaatgut, Pflegehinweisen zu Begrünungen mit gebietseigenem Saatgut und Hinweisen zur Abnahme sichern vor allem mehrere Musterleistungstexte die korrekte Ausschreibung der Leistung und können damit potenziellen Schadensfällen vorbeugen. Martin Degenbeck, LWG Veitshöchheim, erläuterte dazu die entsprechenden Musterleistungstexte zu den einzelnen Begrünungsmaßnahmen, die in den neuen Empfehlungen genannt werden.

Nutzen für Ingenieurbiologie

"Wie betrachten wichtige Fachdisziplinen den Gelbdruck zum künftigen Regelwerk?" Aus Sicht der Ingenieurbiologie unterstrich Prof. Dr. Eva Hacker, Leibniz Universität Hannover und Präsidentin der Gesellschaft für Ingenieurbiologie die hohe Bedeutung von gebietseigenem Saatgut für Begrünungsmaßnahmen mit nachhaltigem, pflanzengebundenen Erosionsschutz an Böschungen und Hängen und besonders im Verkehrswegebau. Der wesentliche Vorteil bei Begrünungen mit gebietseigenem Saatgut liegt darin, gleichzeitig grundlegende Anforderungen des Landschaftsbaus und des Naturschutzes erfüllen zu können: "Effektiver Erosionsschutz an Böschungen und Hängen kann nur (will man nicht zu technischen Lösungen greifen) durch Initiierung einer schützenden Pflanzendecke erreicht werden. Um diese landschaftsangepasst und entwicklungsfähig und damit naturnah und nachhaltig sowie den Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes folgend zu etablieren, sind Begrünungsmethoden auf unterschiedlichen Qualitäts- und Herkunftsebenen denkbar und notwendig", hob Hacker in ihrem Vortrag hervor. Die Veröffentlichung des Weißdrucks ist im April geplant.

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