FLL-Fachtagung in der LWG Veitshöchheim

Gebietseigenes Saatgut wichtig für Erosions-, Bienen- und Naturschutz

Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau (FLL)
Fragen zum gebietseigenen Saatgut und zur Regel-Saatgut-Mischung Rasen zogen viele zur FLL-Fachtagung nach Veitshöchheim. Foto: FLL

Auf einer der Fachtagung an der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG) in Veitshöchheim hat sich die Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau (FLL) mit dem Thema "Gebietseigenes Saatgut (z.B. RSM Regio) und Regel-Saatgut-Mischungen Rasen (RSM Rasen) - Ausschreibungen, Erosions-, Bienen- und Naturschutz" beschäftigt.

Dr. Frank Molder, Leiter des Regelwerksausschuss (RWA) Gebietseigenes Saatgut und Mitglied im RWA Regel-Saatgut-Mischungen Rasen (RSM Rasen), erläuterte die seit 1978 im jährlichen Turnus herausgegebenen "RSM Rasen", sowie die seit 2014 vorliegenden "Empfehlungen für Begrünungen mit gebietseigenem Saatgut": Auf Basis der jährlich vom Bundessortenamt (BSA) zugelassenen Sortenliste werden in den "RSM Rasen" verschiedene Regel-Saatgut-Mischungen, beispielsweise die RSM Rasen 7.2.2 "Landschaftsrasen-Trockenlagen mit Kräutern" oder die RSM Rasen 8.1 "Biotopflächen (artenreiches Extensivgrünland)" inhaltlich geändert bzw. angepasst. In den 'Empfehlungen für Begrünungen mit gebietseigenem Saatgut' werden normative Regelungen für so genanntes "Naturraumtreues Saatgut" (Übertrag von Mähgut, Druschgut, Saatgut, Vegetationssoden, Oberboden) und "Regiosaatgut" (Regiosaatgut-Mischungen, RSM Regio) vorgegeben.

Molder ging auch auf rechtliche Hintergründe ein, die zu der Erstellung der FLL-Empfehlungen geführt haben. Neben dem 'Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG)', das ab 2020 die Anwendung von gebietseigenem ('autochthonem') Saatgut in der freien Natur bindend vorgibt, ermöglicht die "Erhaltungsmischungsverordnung" (ErMiV), dass "Naturschutzsaaten" (in Form von Erhaltungsmischungen) gehandelt werden dürfen. Die ErMiV definiert darüber hinaus Begriffe, wie "Ursprungsgebiete" und "Produktionsräume", welche im "Regiosaatgut und Regiopflanzgutkonzepts" nach Prasse et al. aufgegriffen werden. Dieses Konzept ist wiederum Grundlage für die umfassende Definition von Regiosaatgut und Ausarbeitung von Regiosaatgut-Mischungen sowie deren Veröffentlichung in den FLL-Empfehlungen.

Martin Degenbeck, LWG Veitshöchheim und Mitglied im RWA Gebietseigenes Saatgut, wies auf häufige Fehler bei Ausschreibungen hin: Obwohl die FLL seit 2014 eine begriffliche Differenzierung zwischen den RSM Rasen und den RSM Regio vornimmt, kommt es in der Praxis oft zu Fehlinterpretationen, wodurch Leistungen leider nicht immer fachlich korrekt ausgeschrieben werden. Die Regelsaatgutmischungen der RSM Rasen sind nicht für Begrünungen mit gebietseigenem oder autochthonem Saatgut geeignet.

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Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau (FLL)
Neben fachlichen Informationen suchten viele Teilnehmer auch das Gespräch mit anderen Praktikern. Foto: FLL

Dennoch gibt es bei Ausschreibungen Unklarheiten, welche der RWA RSM Rasen 2016 zum Anlass genommen hat, "Hinweise für die Ausschreibung von RSM Rasen und Begrünungen mit gebietseigenem Saatgut" zu formulieren. Weitere Ausschreibungsfehler sind unter anderem nicht standortgerechte und nicht der regionalen Flora entsprechende Artenzusammensetzungen, eine unkritische Übernahme von Standardleistungstexten, keine Marktsondierung (ob die gewünschte Leistung überhaupt verfügbar ist), keine Kontrolle von Herkunftsnachweisen und Lieferungen sowie nicht wettbewerbsneutrale Formulierungen, zum Beispiel die wettbewerbsrechtlich nicht zulässige Nennung eines bestimmten Zertifikates in der Ausschreibung.

Demgegenüber riet Degenbeck dazu, die vom BNatSchG vorgegebene Übergangszeit bis 2020 zu nutzen, um die Produktion von regionalem Saatgut aufzubauen, nach Markterkundung bereits heutzutage gebietseigen auszuschreiben und dafür die FLL-Empfehlungen zu verwenden, die unter anderem Musterleistungstexte für die Ausschreibung enthalten.

Degenbeck stellte ein Forschungsprojekt der LWG vor, in dem an drei regional und klimatisch unterschiedlichen Standorten in Bayern ein Begrünungsprojekt für Mittelstreifen an mehrspurigen Straßen/Autobahnen in Form von Ansaaten auf Hochbeeten durchgeführt wurde. Drei eigene entwickelte Kräutermischungen in Erweiterung der praxisüblichen Begrünungsmischungen durch gräserlastige Landschaftsrasen (RSM Rasen 7.2.2) wiesen unter anderem tiefstreichende und trockenheitsverträgliche Wurzelsysteme auf. Als Ergebnis war festzustellen, dass die RSM Rasen 7.2.2 an allen drei Standorten in der Gesamtbewertung gegenüber den eigenen Kräutermischungen unterlag.

Auch Molder präsentierte Begrünungsprojekte, bei denen die Verwendung einer RSM Regio-Mischung und einer RSM Rasen-Mischung (nach RSM Rasen 7.1/7.2) verglichen bzw. untersucht wurde. "Die landschaftsbauliche Eignung einer RSM Regio-Mischung steht der von Landschaftsrasen nach RSM Rasen 7.1/7.2 nicht nach. Insbesondere die tiefere Durchwurzelung der RSM Regio förderte tendenziell die Stabilisierung von Böschungen", bilanzierte er die Untersuchungsergebnisse. cm/FLL

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