Junge Landschaft - GaLaBau Wissen

Gebunden oder ungebunden, das ist hier die Frage - Wegebau, Teil 3

von:
GaLaBau Wissen Ausbildung und Beruf
Grafik: Uwe Bienert

Unsere Serie für den Nachwuchs erläutert das wichtigste GaLaBau- Grundlagenwissen vom Abstecken bis zum Zaunbau: Diesmal geht es um das Thema Wegebau.

Die älteren Kollegen werden sich ganz bestimmt ihren Teil zu der Veränderung der DIN 18318 in puncto „gebundene und ungebundene Bauweisen von Wegen“ gedacht haben. 2006 (wenn ich mich richtig erinnere) wurde die gebundene Bauweise aus der DIN entfernt. Ich höre noch die „Kapazitäten der Baubranche“ tönen: „Braucht kein Mensch. . . unwirtschaftlich. . . hält sowieso nicht. . . “

Und siehe da, da ist sie wieder, die "Gebundene" - in neuer Frische und ab sofort das Highlight des deutschen Wegebaus. Wie sich die Zeiten doch ändern.

Nun werde ich jedoch nicht dafür bezahlt, hier ein Comedy-Programm zu schreiben - und deshalb steigen wir mal ins Thema ein.

Was versteht man unter "ungebunden" und "gebunden"?

Der Weg, der Platz und die Garageneinfahrt, die im GaLaBau üblicherweise gebaut werden, bestehen aus einer Tragschicht, einer Bettung, dem Belag und dem Fugenmaterial, welches genau in dieser Reihenfolge eingebaut werden sollte. Das ist soweit nichts Neues. Baut man jetzt diese Schichten (ausgenommen der Belag) ohne ein Bindemittel ein, spricht man von einer ungebundenen Bauweise. Setzt man allerdings Bindemittel (bspw. Mörtel) hinzu, arbeitet man mit der gebundenen Bauweise. Eigentlich ganz einfach.

Was sagt die DIN 18318 zum Thema: "Ungebundene Pflasterdecken und Plattenbeläge"

Im Abschnitt 3.2 der ATV DIN 18318 gilt der Bettung und den Fugen besonderes Augenmerk. Die Anforderungen an diese zwei Elemente werden hier genau beschrieben, da sie einen wesentlichen Beitrag zur Stabilität eines ungebundenen Weges leisten.

Dazu heißt es zum Thema "Bettung":

"Die Dicke der Bettung muss im verdichteten Zustand 40 mm ± 10 mm betragen, bei Verwendung von spaltrauen Pflastersteinen oder Platten aus Naturstein 50 mm ± 15 mm. Es ist eine Gesteinskörnung oder ein Gesteinskörnungsgemisch 0/5 mm zu verwenden."

Und zum Thema "Fuge":

"Die Fugen von Pflasterdecken und Plattenbelägen sind

  • mit einer Breite von 10 mm ± 5 mm, bei Verwendung von Pflastersteinen oder Platten ? 120 mm Nenndicke,
  • mit einer Breite von 15 mm ± 5 mm, bei Verwendung von Pflastersteinen oder Platten > 120 mm Nenndicke, herzustellen.

. . . Die Fugen von Pflasterdecken und Plattenbelägen aus Naturstein mit nicht gesägten Seitenflächen sind

  • mit einer Breite von 10 mm ± 5mm, bei Verwendung von Pflastersteinen oder Platten ? 120 mm Nenndicke,
  • mit einer Breite von 15 mm ± 5mm, bei Verwendung von Pflastersteinen oder Platten > 120 mm Nenndicke, herzustellen.

Bei spaltrauen Natursteinen sind einzelne punktuelle Kontaktstellen zulässig."

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In diesem Abschnitt sind besonders die Neuregelungen von Bedeutung, nämlich dass die Bettungs- und Fugenstoffe für befahrbare Flächen einen Schlagzertrümmerungswert, einen Fließkoeffizienten und einen Anteil gebrochener Oberfläche aufweisen müssen.

Was steckt hinter dem Kauderwelsch? Logik! In der Praxis hat man festgestellt, dass im Straßen- und Wegebau eingebautes weiches Material von der Verkehrslast zerrieben wird. Hinzu kommt, dass durch den "Sog", der beim ständigen Befahren durch die Gummiräder entsteht, das Fugenmaterial aus den Fugen gesogen wird. Die dadurch entstandene leere Fuge kann eine Kraftübertragung nicht mehr gewährleisten. Die Steine verschieben sich und brechen an den Rändern, sodass in der Folge einzelne Pflastersteine anfangen zu wackeln, Schlaglöcher entstehen und schließlich muss die gesamte Fahrbahn erneuert werden.

Verfugen will gelernt sein und wird oftmals ziemlich schlampig gehandhabt. Die Bedeutung der vollständigen Verfüllung der Fuge wird im Abschnitt 3.2.3.4 unterstrichen:

"Pflasterdecken und Plattenbeläge sind nach dem Füllen der Fugen von überschüssigem Fugenstoff zu befreien und zu verdichten, zum Beispiel durch Rütteln oder Rammen. Dabei ist deren Oberfläche, mit Ausnahme der Verwendung von spaltrauen Pflastersteinen oder Platten aus Naturstein, zu schützen, zum Beispiel mit einer Kunststoffschürze.

Die Fugen müssen nach dem Verdichten vollständig bis zum oberen Rand der Pflastersteine und Platten beziehungsweise bis zur unteren Kante etwaig vorhandener Fasen, Rundungen oder dergleichen gefüllt sein."

Was sagt die DIN 18318 zum Thema: "Gebundene Pflasterdecken und Plattenbeläge"

Der Abschnitt 3.3 beinhaltet die Anforderungen an die gebundene Bauweise von Pflasterdecken und Plattenbelägen. Sie sind in die ATV DIN 18318 neu aufgenommen worden. Besonderes Augenmerk wird auf das Erreichen eines ausreichenden Haftverbundes zwischen Stein, Fugenfüllung und Bettungsmaterial gelegt. Durch sich ständig verändernde Umgebungsbedingungen und die daraus resultierenden Beanspruchungen, besonders im der Witterung verstärkt ausgesetzten Bereichen, ist das Entstehen von Rissen unvermeidbar.

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Grafik: Uwe Bienert
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Daraus resultiert die Festlegung:

". . . Bei gebundenen Pflasterdecken und Plattenbelägen sind vereinzelte Rissbildungen, zum Beispiel durch Schwind- und Kriechvorgänge, ? 0,8 mm Breite zulässig. . . "

Der Abschnitt 3.3.2 enthält legt fest, dass die Bettung, unabhängig von der vorgesehenen Nutzung oder Verkehrsbelastung, mit einer Dicke von 50 mm ± 10 mm Toleranz herzustellen ist.

Die Bettung ist wasserdurchlässig herzustellen und in Abhängigkeit von der vorgesehenen Verkehrsbelastung muss sie eine Mindestdruckfestigkeit aufweisen.

Handelt es sich um eine befahrbare Fläche, muss als Unterlage eine Dränbetonschicht oder eine wasserdurchlässige Asphalttragschicht die Basis bilden.

". . . Steine und Platten sind mit einer Haftbrücke aus zementhaltigem Mörtel frisch in frisch in die Bettung zu versetzen. Die Haftbrücke darf die Wasserdurchlässigkeit der Bettung im Bereich der Fugen nicht beeinträchtigen. . . "

Weiter erfährt man über die Fuge der gebundenen Bauweise:

". . . Die Fugenbreite muss 10 mm ± 5 mm, bei spaltrauem Kleinpflaster aus Naturstein sowie bei Belägen mit Plattenlängen ? 600 mm 15 mm ± 5 mm betragen.

Bei spaltrauem Großpflaster aus Naturstein und bei spaltrauen Natursteinplatten sind in Abhängigkeit von deren Maßtoleranzen Fugenbreiten bis 30 mm zulässig. . . "

Die Fugenbreite von 30 mm ist besonders bei der Herstellung von Belägen aus Polygonalplatten von Bedeutung, die in letzter Zeit richtig boomt.

Da bei gebundenen Bauweisen der Kraftschluß ein anderer ist als bei ungebundenen, kann es bei falscher statischer Fugenfüllung zu Kantenabplatzungen und Fugenausbrüchen kommen. Aus diesem Grund wurde in der DIN festgelegt:

". . . Die Fugen sind bis mindestens 5 mm und höchstens 1 mm unter den oberen Rändern der Pflastersteine und Platten beziehungsweise bis zur unteren Kante etwaig vorhandener Fasen, Rundungen und dergleichen mit Fugenstoff zu füllen. . . "

Bewegungsfugen sind durchgängig in allen hydraulisch gebundenen Schichten des Oberbaus auszubilden.

Uwe Bienert


Quellen:
ATV DIN 18318, Ausgabe 2019 Beuthverlag, ZTV Wegebau, FLL, Lehr-Taschenbuch B.J. Lay, A. Niesel, M. Thieme- Hack Ulmer-Verlag 2013;


Nächsten Monat lesen Sie:
„Natursteinpflasterungen – Alter Hut oder Herausforderung“.

 Uwe Bienert
Autor

Landschaftsgärtner-Meister und Ausbilder

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