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Geerbtes und geschenktes Vermögen um 5,9 Prozent gestiegen

Erbrecht Steuerrecht
Allein das veranlagte Grundvermögen in Form von unbebauten und bebauten Grundstücken stieg um 22,5 Prozent auf 32,6 Milliarden Euro. Foto: Mario K./ pixelio.de

Im Jahr 2020 haben die Finanzverwaltungen in Deutschland Vermögensübertragungen durch Erbschaften und Schenkungen in Höhe von 84,4 Milliarden Euro veranlagt. Das steuerlich berücksichtigte geerbte und geschenkte Vermögen stieg damit um 5,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, erhöhte sich die festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer um 19,4 Prozent auf 8,5 Milliarden Euro. Dabei entfielen auf die Erbschaftsteuer 6,8 Milliarden Euro (+ 14 %) und auf die Schenkungsteuer 1,8 Milliarden Euro (+ 45,8 %).

Die im Vorjahresvergleich höheren Erbschaft- und Schenkungsteuerfestsetzungen beruhen zum einen auf einem Anstieg des veranlagten Grundvermögens (unbebaute und bebaute Grundstücke) um 22,5 Prozent auf 32,6 Milliarden Euro. Zum anderen wurden im Jahr 2020 Anteile an Kapitalgesellschaften in Höhe von 5,2 Milliarden Euro (+ 12,4 ) und land- und forstwirtschaftliches Vermögen von 1,5 Milliarden Euro (+ 35,8 %) festgesetzt.

Das restliche übrige Vermögen erhöhte sich auf 35,7 Milliarden Euro (+ 17,5 %). Der Rückgang des übertragenen Betriebsvermögens auf 15,6 Milliarden Euro (-20,2 %) führte dazu, dass die festgesetzte Steuer nicht noch höher ausfiel. Aus der Gesamtsumme des übertragenen Vermögens von 90,7 Milliarden Euro ergibt sich nach Abzug von Nachlassverbindlichkeiten das steuerlich berücksichtigte Vermögen von 84,4 Milliarden Euro.

Destatis

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