Gefährlicher Fehler: Schutzbrille vorhanden, aber nicht getragen

Nach Augenverletzungen führen die Unfallermittlungen durch die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) in den meisten Fällen zum Ergebnis, dass eine Schutzbrille diese Unfälle verhindert hätte. Zwar war in nahezu allen untersuchten Betrieben eine Schutzbrille vorhanden, doch wurde sie zum Unfallzeitpunkt nicht getragen. Die Frage nach dem "warum" wurde unterschiedlich beantwortet:

  • "Ich war mir der Gefährdung meiner Augen durch die Arbeit nicht bewusst."
  • "Ich konnte durch die Brille schlecht sehen, weil die Gläser beschlagen/verschmutzt waren, habe sie deshalb abgenommen und ohne sie weitergearbeitet."
  • "Über meine Alltagsbrille passte die Schutzbrille nicht."
  • "Ich habe die Schutzbrille getragen, trotzdem kam es zur Augenverletzung, weil die Schutzbrille nicht richtig anlag."

Der SVLFG wurden im letzten Jahr über 18 600 Augenverletzungen bei der Arbeit gemeldet. Die Folgen reichten von der einfachen Reizung bis zur totalen Erblindung. "Wir wollen bei unseren Versicherten eine höhere Akzeptanz erreichen, bei bestimmten Arbeiten konsequent eine Schutzbrille zu tragen", so SVLFG-Vorstandsvorsitzender Arnd Spahn. Hier seien vor allem die Arbeitgeber gefordert, so Spahn weiter. Sie haben ihren Mitarbeitern die richtige und persönliche Arbeitsschutzbrille bereitzustellen und sie zu unterweisen. Gefährdet sind die Augen zum Beispiel:

  • durch wegfliegende Teile beim Schleifen, Bohren, Schlagen oder bei Arbeiten mit der Motorsense,
  • durch Spritzer beim Arbeiten mit Reinigungs-, Desinfektions- und Pflanzenschutzmittel, Säuren oder heißen Flüssigkeiten oder
  • durch UV-Strahlung oder durch Schlacke beim Schweißen.

Bei diesen Tätigkeiten ist die Schutzbrille zu tragen. Sie schützt jedoch nur, wenn sie den individuellen Bedürfnissen des Einzelnen entspricht. Sie muss gut anliegen, damit kein Fremdkörper in das Auge gelangen kann. Die Brillengläser sollen schlag- und kratzfest sowie beschlagfrei sein. Damit die Brille einen festen Platz hat und sie nicht verschmutzt, bedarf es einer Brillenbox. Für Brillenträger bietet sich eine Arbeitsschutzbrille mit Sehstärke an. Je nach Gefährdungsgrad der Tätigkeit gibt es verschiedene Schutzbrillen mit unterschiedlichen Glasarten. Sie reichen von der Einstärkenbrille bis zur Gleitsichtbrille mit getönten Gläsern. Schutzbrillen mit Sehstärke sind beim Optiker erhältlich. Dieser überprüft die Sehstärke und berät bei der Auswahl der Fassung und Gläser.

Matthias Hansen

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