Um Sand- und Rollsportanlagen erweitert

Gelbdruck der überarbeiteten Sportanlagen-Richtlinie fertig

Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau (FLL)
Rasen-, Tennen-, Kunststoff- und Kunststoffrasenflächen werden im neuen Gelbdruck der Sportanlagen-Richtlinien detailliert behandelt. Foto: Neue Landschaft

Seit Erscheinen der FLL-"Empfehlungen für die Pflege und Nutzung von Sportanlagen im Freien; Planungsgrundsätze" im Jahr 2006 haben sich verschiedene Entwicklungen im Bereich der Sportplatzbeläge und der damit verbundenen Pflegeanforderungen ergeben. Daher hat die Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau (FLL) ihren Regelwerksausschuss (RWA) "Sportplätze" Anfang 2011 unter der Leitung von Alfred Ulenberg neu konstituiert. Zielsetzung war es, die aktuellen Regeln der Technik anzupassen. Nun liegt die Überarbeitung als Gelbdruck vor.

An Stand der Technik angepasst

Die Inhalte der oben genannten Empfehlungen wurden in der praktischen Anwendung überprüft, an den aktuellen Stand der Technik angepasst und auf Sand- und Rollsportanlagen ausgeweitet. Da sie in der Fachwelt eine hohe Akzeptanz erreicht haben und in der Sportplatznormenreihe der DIN 18035 für Leistungen der Unterhaltungspflege auf sie verwiesen wird, werden sie künftig als "Richtlinien" publiziert.

Sie gelten für Inspektion, Pflege, Wartung und Instandsetzung von Sportflächen im Freien, die nach den Anforderungen der DIN 18035 "Sportplätze" erstellt wurden sowie Ergänzungsflächen und weitere Sportflächen (Sand- und Rollsportflächen), jedoch ohne Gebäude.

Pflege für alle Rasenflächen spezifiziert

In den neuen Richtlinien werden die erforderlichen Pflegeleistungen für Rasen-, Tennen-, Kunststoff- und Kunststoffrasenflächen detailliert behandelt. Somit stehen der Branche nicht nur detaillierte Pflegeanleitungen, sondern auch umfangreiche Informationen zur Planung und Nutzung für die in der Normenreihe DIN 18035 sowie den einschlägigen europäischen Normen behandelten Sportbeläge - mit Ausnahme der Tennisflächen - zur Verfügung.

Da Umfang und Kosten der späteren Unterhaltungsarbeiten bereits in der Planungsphase mitbestimmt werden, wurden auch Planungsgrundsätze für Pflege und Instandhaltung erarbeitet. Darüber hinaus ist die Verkehrssicherheit der Beläge und Einrichtungen ein zentrales Thema der Publikation. Den Abschluss des Regelwerkes bilden unter anderem Musterausschreibungstexte für die verschiedenen Sportplatzbeläge, verschiedene Checklisten für die Durchführung von Inspektionen, Muster-Pflegeberichte sowie Fotos zu speziellen Fehlern und Problemen der enthaltenen Beläge.

Einspruchsverfahren bis 14. Januar

Die FLL informiert die betroffenen Fachkreise sowie die Fachpresse über das Erscheinen des Gelbdruckes. Im Rahmen des offiziellen Einspruchsverfahrens bis zum 7. Januar 2014 können Interessierte den Gelbdruck für EUR 7,50 bei der FLL anfordern und Einsprüche geltend machen. Diese sollten als solche kenntlich gemacht und möglichst nachvollziehbar formuliert werden. Die FLL nimmt auch Stellungnahmen per E-Mail entgegen. Als Arbeitsgrundlage zur Zusammenstellung der Hinweise/Einsprüche sollte eine entsprechende "Word-Datei" genutzt werden. Die Datei ist auf fll.de ('Fachgremien' > 'Aktuelles aus Gremien- und Regelwerksarbeit') zum Download eingestellt.

Darüber hinaus wird die FLL zur Vorstellung und Diskussion der Gelbdruckinhalte am 4. Dezember eine Fachtagung im Landesportbund Hessen in Frankfurt anbieten. Im Anschluss ist eine Besichtigung der Sportanlagen in der nahegelegenen Commerzbank-Arena geplant. Sobald das Tagungsprogramm feststehen wird, wird dieses voraussichtlich ab Anfang November über die FLL-Homepage abrufbar sein. Der Regelwerksausschuss wird nach dem öffentlichen Einspruchsverfahren in einer gesonderten Sitzung alle eingegangenen Stellungnahmen beraten.

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