Gesetzgeber ändert Bedingungen für Bildungsprämie

Der Gesetzgeber hat die Bedingungen geändert, unter denen er Unterstützung für die Weiterbildung gewährt. Seit dem 1. Juli fördert er mit einer sogenannten Bildungsprämie Erwerbstätige, die das 25. Lebensjahr vollendet haben und mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sind. Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen darf 20.000 Euro - oder 40.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten - nicht übersteigen. Der Bund übernimmt maximal die Hälfte der Gebühren für Maßnahme und Prüfungen, wobei der Gesamtbetrag der angestrebten Weiterbildungsmaßnahme 1000 Euro nicht überschreiten darf.

Die verbleibenden Kosten für die Weiterbildung müssen selbst aufgebracht werden, beispielsweise durch Weiterbildungssparen. Voraussetzung für eine Nutzung dieser Förderung ist eine persönliche, kostenlose Beratung durch eine staatlich anerkannte Beratungsstelle. cm

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