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Gesetzlicher Mindestlohn steigt ab Oktober auf 12 Euro

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Bundesarbeitsminister Hubertus Heil schlug den Gesetzentwurf vor. Foto: BMAS/Dominik Butzmann

Die Bundesregierung hat die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf den Weg gebracht. Das Kabinett beschloss auf Vorschlag von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, den Mindestlohn zum 1. Oktober auf 12 Euro anzuheben. Außerdem sollen das Bundesarbeits- und das Bundesfinanzministerium prüfen, wie durch manipulationssichere Zeiterfassungssysteme die Durchsetzung des Mindestlohns verbessert werden kann.

Mit dem Gesetzentwurf wird die im Koalitionsvertrag vereinbarte einmalige gesetzliche Erhöhung des Mindestlohns auf brutto 12 Euro je Zeitstunde umgesetzt. Diese Mindestlohnhöhe entspricht ungefähr 60 Prozent des Medianlohns in Deutschland - eine Richtgröße, die im europäischen Diskurs für einen angemessenen Mindestschutz empfohlen wird. Der Entwurf muss noch vom Bundestag beschlossen werden.

Zukünftige Anpassungen des Mindestlohns werden weiterhin auf Grundlage von Beschlüssen der Mindestlohnkommission vorgenommen, erstmals wieder bis zum 30. Juni 2023 mit Wirkung zum 1. Januar 2024. Als Folgeänderung zur Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns enthält der Entwurf eine Anpassung der Schwellenwerte der Mindestlohndokumentationspflichten-Verordnung, die Ausnahmen von den Dokumentationspflichten der §§ 16, 17 Mindestlohngesetz vorsieht.

Die Bundesregierung will sicherstellen, dass kleine und mittlere Unternehmen durch die Anschaffung elektronischer Zeiterfassungssystemen oder digitale Zeiterfassungsanwendungen nicht übermäßig belastet werden. Daher wurde die geplante Arbeitszeit-Dokumentationspflicht aus dem Gesetzentwurf gestrichen.

cm/BMAS

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