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Gesetzlicher Mindestlohn um 10Cent gestiegen

Seit dem 1. Juli muss jede Arbeitsstunde in Deutschland mit mindestens 9,60 Euro vergütet werden. Der gesetzliche Mindestlohn ist damit um 10 Cent gestiegen. Auf diesen Erhöhungsschritt hatte sich die Mindestlohnkommission im Juni vergangenen Jahres verständigt.

Ab dem 1. Januar 2022 wird der Mindestlohn auf 9,82 Euro steigen. Ein weiterer Schritt wird zum 1. Juli 2022 zurückgelegt. Dann sind mindestens 10,45 Euro je Arbeitsstunde zu zahlen. Die Mindestlohnkommission hat sich bei der Festsetzung des Mindestlohns nachlaufend an der Tarifentwicklung orientiert. Sie ist verpflichtet, laufend die Auswirkungen des Mindestlohns auf den Schutz der Arbeitnehmer, die Wettbewerbsbedingungen und die Beschäftigung in Bezug auf bestimmte Branchen und Regionen sowie die Produktivität zu evaluieren.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) kritisierte jedoch den aktuellen Anhebungsschritt als zu gering. „Von 9,60 Euro je Stunde kann niemand, weder auf dem Land und schon gar nicht in den Ballungsräumen der Großstädte, seine Miete bezahlen, seinen Kindern eine Klassenfahrt oder eine Ferienreise ermöglichen“, sagte das DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell. Im europäischen Vergleich hinke der Mindestlohn hierzulande hinterher. Er liege mit gut 48 Prozent vom mittleren Einkommen weit unter der Empfehlung der EU-Kommission. Sie sehe 60Prozent als Maßstab an. In Deutschland entspreche das 12 Euro. cm

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