Gestaltung von Verkehrsinseln
Grün und mehr im Kreisverkehr
von: Dipl. -Ing. Andreas AdelsbergerEntwickelt in der Anfangszeit des motorisierten Verkehrs, erlangte der Kreisverkehr aufgrund geänderter Vorfahrtsregelungen ab Mitte der 80er-Jahre eine Renaissance in Europa. Die Kreisinsel als Hauptmerkmal des Kreisverkehrs zeigt sich hierzulande sehr vielgestaltig: von einfachen Wiesenhügeln über anspruchsvolle Bepflanzungen bis hin zu atemberaubenden Skulpturen findet sich fast alles auf deutschen Verkehrskreiseln- gestalterisch mal mehr, mal weniger gelungen.
Bei der Gestaltung der Kreismitte durch Einbauten oder Bepflanzungen gilt es einige wichtige Grundsätze und Regeln zu beachten. Denn längst nicht mehr alles ist inzwischen auf Kreisinseln umsetzbar. Aufgrund der Forderung nach höherer Sicherheit im Kreisverkehr gibt es insbesondere außerhalb geschlossener Ortschaften einige Einschränkungen. Welche genauen Vorgaben und Sicherheitsvorschriften zur Gestaltung von Kreisinseln gelten und welche Aspekte darüber hinaus wichtig sind, soll dieser Artikel beleuchten.
Rückblick
Die ersten europäischen Kreisverkehrsplätze nach heutigem Verständnis wurden ab 1907 in Frankreich angelegt. Die Idee dazu stammte allerdings aus den USA; hier war mit dem Columbus Circle am Central Park bereits 1904 der weltweit erste Roundabout entstanden.
In den Anfangstagen des Kreisverkehrs gab es noch keine einheitliche Vorfahrtsregelung. Erst 1913 wurde im US-Bundesstaat Wisconsin die Rechts-vor-links-Vorfahrtsregelung an Kreuzungen eingeführt, die sich in der Folge bald weltweit auch an den Kreisverkehren durchsetzte. Diese bedingte aber schon in den 1920er-Jahren, dass der einfahrende Verkehr die Kreisel zunehmend verstopfte.
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Ab den 50er-Jahren verschwanden daher die Kreisverkehre in den USA und auch in den meisten europäischen Ländern. Großbritannien hielt jedoch auch in dieser Zeit am System des Kreisverkehrs fest, begünstigt durch die 1966 eingeführte Regelung, den Verkehrsteilnehmer im Kreisverkehr selbst Vorfahrt zu gewähren. Diese Verkehrsregelung verhalf dem Kreisel auch auf dem europäischen Kontinent seit Mitte der 1980er-Jahre zu einer Wiederbelebung. Die Folge war eine große Zunahme von Kreisverkehrsplätzen im Straßenbild. Maßgebendes Einsatzkriterium ist die im Vergleich zu herkömmlichen Kreuzungen hohe Leistungsfähigkeit bei gleichzeitig großer Sicherheit. Um bis zu 90 Prozent sinkt die Zahl tödlicher Unfälle nach dem Umbau von Kreuzungen zu Kreiseln. Ein Grund dafür sind die im Vergleich zu Kreuzungen geringeren Geschwindigkeiten, zudem hat der Kreisverkehr weniger Konfliktpunkte als die klassische Kreuzung. Kreisverkehre verursachen weniger Flächenversiegelung als gleich leistungsfähige Kreuzungen mit Abbiegestreifen, da der Platzbedarf für diese entfällt. Der resultierende erhöhte Grünflächenanteil von circa 25 bis 30 Prozent lässt den Kreisverkehr attraktiver und offener erscheinen. Durch seine markante Gestalt hebt der Kreisverkehr besondere Stellen im Stadtbild hervor und erzielt mit der Schaffung einer Platzsituation eine gliedernde Wirkung in Straßenzügen. Auch stören im Gegensatz zu signalgeregelten Kreuzungen keine Signalmasten das Landschaftsbild. Zusätzlich können die Mittelinseln und Fahrbahnteiler in den Zu- und Ausfahrten begrünt werden.
Kreisverkehrstypen
Man unterscheidet je nach Funktion und Größe zwischen drei Arten von Kreisverkehren: Minikreisverkehre, kleine und große Kreisverkehre. Ihre Anlage ist für Deutschland in den "Richtlinien für die Anlage von Straßen - Teil I plangleiche Knotenpunkte, den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) und im Merkblatt für die Anlage von Kreisverkehren der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen" (FGSV) geregelt. Dieses Merkblatt aus dem Jahre 2006 ist das wichtigste Instrument für die Planung von Kreisverkehrsanlagen.
Minikreisverkehre, die einen Außendurchmesser zwischen 13 und 22 m haben, sind städtebaulich besser integrierbar als kleine Kreisverkehre mit einem größeren Außendurchmesser. Die Kreisverkehrsinsel, deren Durchmesser mindestens 4 m messen sollte, wird in der Regel straßeneben befestigt.
Der häufigste Typ ist der "kleine Kreisverkehr", dessen Kennzeichen eine einstreifige Kreisfahrbahn mit einstreifigen Zu- und Ausfahrten sind. Das Haupteinsatzgebiet kleiner Kreisverkehre liegt innerhalb geschlossener Ortschaften. Ein zum Beispiel durch Pflaster abgesetzter Innenring bietet entscheidende Vorteile für die Verkehrssicherheit und hat sich im Innerortsbereich durchgesetzt. Der Außendurchmesser liegt innerorts zwischen 26 bis 40 m, außerorts kann er größer ausfallen. Daraus ergibt sich die Dimensionierung der Kreisinsel, deren Durchmesser von 10 bis hin zu 37 m variiert.
Große Kreisverkehre haben Durchmesser von mehr als 40 m. In Ausnahmefällen können sie weitaus größer ausfallen. Große Kreisverkehre sind oftmals zwei- bis dreistreifig im Ring befahrbar. Sie dienen vor allem der großflächigen Verteilung von Verkehrsströmen und werden deshalb in der Regel außerhalb von geschlossenen Ortschaften oder am Ende einer Autobahn in einer Stadt verwendet.
Gestaltungsgrundsätze bei Kreisinseln
Sicherheitsanforderungen
Die Kreisinsel ist das funktional und gestalterisch wesentlichste Element eines Kreisverkehrs (RASt 06, Pkt. 6.3.5.7). Die Kreisinsel ist so zu gestalten, dass sie im Regelbetrieb nicht überfahren werden kann. Die vier Grundanforderungen an einen sicheren Knotenpunkt, nämlich Erkennbarkeit, Übersichtlichkeit, Begreifbarkeit und Befahrbarkeit sind bei der Mittelinsel-Gestaltung zwingend zu erfüllen. Die Kreisinsel ist zudem Standort für Verkehrszeichen und Leiteinrichtungen. Inseln mit einer durchgehenden Fahrbahn und demontierbaren Sichthindernissen lassen Schwer- und Großraumtransporte zu. Auskunft, ob der geplante Kreisverkehr durch Schwerlastverkehr befahrbar gestaltet werden muss, erteilt die jeweils zuständige Straßenverkehrsbehörde.
Frühzeitige Erkennbarkeit
In Untersuchungen wurde festgestellt, dass die meisten Verursacher von Unfällen, bei denen keine weiteren Verkehrsteilnehmer involviert sind, mit zu hoher Geschwindigkeit auf die Kreismitte fahren und dort ggf. auf Hindernisse prallen. Die frühzeitige Erkennbarkeit der Kreisinsel in der Annäherung auf den Kreisverkehrsplatz ist deshalb bei der Gestaltung sicherzustellen, um möglichst geringe Geschwindigkeiten auf der Kreisfahrbahn zu erreichen.
Durchsicht unterbinden
Eine leicht ansteigende linsenförmige Hügelfläche mit Bewuchs verhindert die freie Durchsicht, erzwingt dadurch die Aufmerksamkeit der Autofahrer und vermindert so die Einfahrgeschwindigkeit. Eine freie Durchsicht würde durch das Licht der entgegenkommenden Fahrzeuge die Fortsetzung der Fahrbahn suggerieren, was gerade bei höheren Geschwindigkeiten auf Landstraßen das Risiko erhöht, auf die nicht erkannte Mittelinsel aufzufahren. Die Durchsicht kann auch durch eine entsprechende Bepflanzung oder sonstige Gestaltung unterbrochen werden. Die durchsichtunterbindende Wirkung ist im Idealfall aus allen Zufahrten mit Perspektivbildern zu überprüfen (RAL, Pkt. 6.4.13). Bei innerörtlichen Kreisverkehren kann auf eine Aufhügelung der Kreisinsel verzichtet werden, in diesem Fall bietet es sich dann allerdings an durch andere vertikale Mittel (z. B. Skulptur oder Bepflanzung) die freie Durchsicht zu unterbrechen.
Sichtfelder frei halten
Für die Verkehrssicherheit ist es zudem unumgänglich, die erforderlichen Sichtfelder einzuhalten. Vor Einfahren in den Kreisverkehr ist deshalb eine ausreichende Sicht auf die jeweils linke Zufahrt sicherzustellen. Innerorts gelegene Kreisverkehre müssen zur Sicherheit beleuchtet werden, um die Erkennbarkeit der Kreuzungspunkte zu gewährleisten.
Passiver Schutz wichtig
Hinsichtlich eines optimalen passiven Schutzes der Autofahrer bei potentiellem Überfahren der Mittelinsel sind bei Ausgestaltung eine geringe Aufkantung sowie eine nur mäßige Aufschüttung vorteilhaft. In direkter Verlängerung der Zufahrtsarme sind zur Vermeidung schwerer Unfallfolgen starre Hindernisse wie Bäume, starre Kunstwerke oder Lichtmasten auf der Mittelinsel inner- sowie außerorts gänzlich ungeeignet.
Außerhalb von Ortsdurchfahrten und im Bereich von Ortseingangsbereichen dürfen nur Einbauten vorgesehen werden, die nach den "Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme (RPS)" i. V. m. den "Grundsätzen für die Aufstellung von Verkehrsschildern an Bundesfernstraßen" als leicht umfahrbare beziehungsweise leicht verformbare Konstruktionen gelten. Die architektonische und baukünstlerische Gestaltung beschränkt sich deshalb auf Objekte, die in die Oberfläche der Mittelinsel eingebracht sind und auf niedrige, stammlose Bepflanzung.
In Umsetzung einer EU-Richtlinie von 2008 mit dem Ziel, die Zahl der Verkehrstoten zu reduzieren, wurden auch bestehende Kunstwerke in Kreisverkehren überprüft und insbesondere in Baden-Württemberg einzelne Kunstwerke auf Kreisverkehren im außerörtlichen Bereich entfernt. Die Richtlinie beinhaltet allerdings keine feste Regelung, wonach bestehende Hindernisse wie Kunstwerke, Bäume oder Findlinge außerhalb bebauter Gebiete zwangsläufig zu entfernen sind. Dieses ist Abwägungssache und muss von den Behörden vor Ort geklärt werden. In Ortsrandlagen und innerorts kann gegebenenfalls von den vorgenannten Regelungen nach sorgfältiger Abwägung der Sicherheitsaspekte abgewichen werden, wenn hier die zulässige Geschwindigkeit maximal 50 km/h beträgt.
Von filigranen Kunstobjekten, Springbrunnen oder sonstigen leichteren Einbauten auf der Kreisinsel innerhalb bebauter Gebiete geht aufgrund der geringen Fahrgeschwindigkeiten keine gravierende Gefahrenquelle aus. Der Blick des Fahrzeugführers sollte allerdings beim Befahren des Kreisverkehrs nach rechts beziehungsweise links orientiert bleiben (Zufahrt, querende Radfahrer und Fußgänger) und möglichst nicht durch eine zu auffällige oder bewegte Kreisinselgestaltung abgelenkt werden.
Bepflanzung von Kreisinseln
Ist eine rein pflanzliche Gestaltung auf der Kreisinsel vorgesehen oder eine Kombination von Einbauten und Pflanzung, sind natürlich auch hier einige Sicherheitsaspekte zu beachten. Des Weiteren sind Aspekte wie Ästhetik der Pflanzung und ihr Bezug zur Umgebung wichtig. Die Bepflanzung sollte im besten Falle identitätsstiftend wirken und eine hohe Biodiversität für die Fauna aufweisen. Die nachfolgenden Kriterien sind im Einzelnen bei einer Bepflanzung zu beachten.
Bepflanzung auf der Kreisinsel – Sicherheitsaspekte:
- Wenn sich die Bepflanzung auf der Kreisinsel optisch deutlich von ihrem Hintergrund abhebt, wird sie früher wahrgenommen.
- Insbesondere auf Kreisinseln außerhalb der bebauten Bereiche ist laut ARS 28/2010 (Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 28/2010) die Pflanzung von Bäumen zu unterlassen und hier eine niedrige, stammlose Bepflanzung(Stammumfang < 25 cm bzw. Ø < 8 cm) vorzusehen.
- Je nach Höhe der Bodenmodellierung auf der Kreisinsel kann ein dichter Bewuchs mit zum Beispiel Sträuchern vorteilhaft sein, um die freie Sicht auf den gegenüberliegenden Anschluss einzuschränken oder ganz zu unterbinden.
- Im äußeren Bereich der Kreisinsel und auch auf den Fahrbahnteilern ist ein niedriger Bewuchs zu empfehlen, um die uneingeschränkte Sicht auf die benachbarten Knotenpunkte zu gewährleisten. Ein Randstreifen von ca. 0,5 m bis 1 m ist auf der Kreisinsel von Bepflanzung freizuhalten und als gepflasterter Streifen oder als Rasenstreifen vorzusehen.
Einbauten auf der Mittelinsel-Sicherheitsaspekte:
Grundsätzlich ist bei Einbauten die Einhaltung des Baurechts zu beachten, zudem sind folgende Eigenschaften zu erfüllen. Einbauten sollten …
- nicht zum Betreten der Kreisinsel einladen.
- in angemessener Größe und Proportion zum Kreisverkehr ausgebildet sein.
- vom Verkehrsteilnehmer schnell erfasst werden können.
- blendfreie Oberflächen besitzen und nicht mit wechselnder Beleuchtung illuminiert werden.
- keine beweglichen Elemente enthalten.
- keine scharfkantigen beziehungsweise spitzen Elemente aufweisen, die im Falle eines Anpralles schwerwiegenden Unfallfolgen verursachen würden.
Wirtschaftliche Aspekte
Bei der Planung von Kreisinseln ist eine kostengünstige Unterhaltung der zu verwendenden Objekte, Oberflächenmaterialien, Böden und Pflanzen zu berücksichtigen. In welchem Umfang und in welchen Abständen die laufenden Unterhaltungspflege zu erfolgen hat und wer diese übernimmt, ist unbedingt im Vorfeld zu klären und festzulegen. In etlichen aktuellen Bepflanzungsbeispielen auf Kreisinseln ist der Pflegezustand nämlich unzureichend.
Werbeplattform für Gemeinde oder Unternehmen
Bei der Kreisinsel eines Kreisverkehrs handelt es sich um eine Straßenfläche im Eigentum des Bundes, Landes, Kreises oder der Gemeinde. Die entsprechend zuständigen Straßenbauverwaltungen können Dritten die Gestaltung der Innenfläche gestatten. Damit verbunden sind in der Regel entsprechende Bedingungen und Auflagen bezüglich der Verkehrssicherheit, der Pflege und Unterhaltung sowie bezüglich Haftung durch den Dritten. Bei Bundesstraßen als Ortsdurchfahrten handelt es sich bei dem Dritten in der Regel um die jeweilige Kommune, auf deren Zuständigkeitsgebiet der Kreisverkehr liegt.
Innerorts können auch werbewirksame Objekte markanter Firmen oder zum Beispiel Schilder, die touristische Attraktionen bewerben, zugelassen werden, soweit keine Verkehrsbeeinträchtigung zu erwarten ist. Dabei sollte die Gestaltung des Objektes sich in die Umgebung einfügen und baukünstlerischen Ansprüchen genügen. Grundsätzlich ist vor dem Bau des werbewirksamen Objekts ein Nutzungsvertrag zwischen dem zuständigen Straßenbaulastträger und der Kommune bzw. dem zu werbenden Unternehmen abzuschließen. In der Regel wird der Kommune beziehungsweise dem jeweiligen Unternehmen dann auch die Unterhaltungslast übertragen.
Empfehlungen zur Gestaltung
Ein besonderer Reiz stellt die Gestaltung einer identitätsstiftenden Kreismitte dar. Innerorts kann das erreicht werden, indem eine thematische Verbindung zum Ort durch Schriftzüge, Kunstwerke, Wappen, sonstige Elemente mit regionalen Bezügen oder besonders gestaltete Pflanzungen erzielt werden. Eine gewisse Gefahr besteht allerdings darin, Kreisinseln gestalterisch zu überladen. Lieber sollten wenige Elemente gut inszeniert und harmonisch aufeinander abgestimmt sein, als charakterlich höchst unterschiedliche Pflanzen und Objekte ohne Bezug nebeneinander zu platzieren. Ein solches "Sammelsurium" wirkt eher störend denn identitätsstiftend. Die Ausmaße und Differenziertheit der dargestellten Elemente wie Kunstwerke, Stelen, Wappen etc. sollten proportional zur Größe der Kreisinsel unter Berücksichtigung der Einfahrtgeschwindigkeit gestaltet werden. Detailverliebte Gestaltungen sind zumindest für den Autofahrer in der Regel nicht wahrnehmbar. Wird eine Skulptur beziehungsweise ein sonstiges bauliches Objekt auf einer Kreisinsel mit einer Bepflanzung umgeben, ist diese auf das jeweilige Element farblich und strukturell abzustimmen. Bei der Gestaltung ist die Fernwirkung der Objekte oder Pflanzen von herausgehobener Bedeutung. Reizvoll sind in diesem Zusammenhang niedrige "Pflanzen-Teppiche", aus denen heraus höhere Objekte oder Pflanzen mit markanten Formen besondere Akzente setzen können.
Vorbereitung von zu bepflanzenden Kreisinseln
Oft finden sich allerdings an diesen Standorten strukturgeschädigte, verdichtete Böden, zum Teil auch Mischböden unterschiedlicher Herkunft. Hier ist vor der Begründung auf eine ausreichende Lockerung zu achten. Sind Wurzelunkräuter im anstehenden Boden vorhanden, ist erst einmal von einer Pflanzung abzuraten. Zunächst sollte der Boden entsprechend behandelt werden. Diese Mühe und der finanzielle Aufwand lohnen sich, da Wurzelunkräuter sehr schnell Pflanzungen durchdringen können und Ihnen dann nur noch mit sehr hohem Pflegeaufwand beizukommen ist. Alternativ können hier je nach Bepflanzungsart spezielle, garantiert unkrautfreie Substrate verwendet werden, wie Intensiv- oder Extensivsubstrate aus der Dachbegrünung, Baumsubstrate oder spezielle Mischungen aus Sand und gedämpftem Kompost.
Strukturgebende Vertikale - Bäume und Sträucher auf Kreisinseln
Wenn auch das Pflanzen von Bäumen auf den Kreisinseln aufgrund der entsprechend geforderten Sicherheitsaspekte zukünftig schwerer durchzusetzen sein wird, ist es aus stadtklimatischen und ökologischen Erwägungen wichtiger denn je, auf innerörtlichen Standorten Bäume zu pflanzen. Hier können sie bestens gedeihen, eine ähnlich große "Baumscheibe" findet sich im Stadtgebiet ansonsten eher selten. Solitär, paarweise oder als Dreiergruppe kommen sie am besten zur Geltung. Wichtig ist bei der Auswahl der Gehölze auf robuste, trockenresistente und hitzeverträgliche sowie emmisionsfeste Arten zu setzen. Hier sind zum Beispiel die Empfehlungen der GALK sowie neueste Erkenntnisse aus der Stadtbaumforschung beispielsweise aus dem Forschungsprojekt "Stadtgrün 2021" zu beachten. Schöne Akzente lassen sich mit mehrstämmigen Bäumen, besonderen Kronenformen, attraktiven Blüten beziehungsweise expressiver Laubfärbung erzielen.
Gleiche Kriterien gelten auch für Sträucher. Sie sind wichtige Strukturbildner insbesondere auf Kreisinseln außerhalb der Ortschaften, auf denen keine Bäume gepflanzt werden dürfen.
Solitärsträucher mit malerischer oder sonstiger prägnanter Wuchsform bis hin zu geschnittenen Sträuchern in Würfel-, Kugel- oder Blockform können der Kreisinsel eine besondere Struktur und Gestaltung verleihen. Allerdings erfordern geschnittene Elemente eine recht aufwendige Pflege, da die meisten Arten mindestens zweimal pro Jahr geschnitten werden sollten, um eine "gute Figur" abzugeben.
Eine standortgerechte Flächenbepflanzung aus dichtwachsenden Gehölz-Bodendeckern kann auf der Kreisinsel bei guter Vorbereitung und entsprechendem Schnittregime eine recht extensive Pflege nach sich ziehen. Nachteile solcher Bepflanzungstypen sind eine geringere ökologische Wertigkeit und der Verzicht auf eine jahreszeitliche und farbliche Dynamik, die z. B. mit Stauden viel besser umzusetzen sind.
Durch Artenwechsel der Bodendecker und die Kombination von prägnanten vertikalen Gehölzen lassen sich Gehölzteppiche auflockern und strukturieren. Leuchtende, plakative Farbteppiche können besonders gut mit Rosen gestaltet werden, die allerdings in Anlage und Pflege recht aufwendig sind. Werden dennoch Rosen in größeren Mengen verwendet, sind unbedingt bodendeckende Kleinstrauchrosen zu empfehlen. Sehr gute, robuste und wenig krankheitsanfällige Sorten bietet die ADR-Empfehlungsliste!
Stauden auf Kreisinseln
Mit Stauden lassen sich farbintensive, natürlich wirkende Pflanzungen auf Kreisinseln erstellen, die eine hohe Akzeptanz in der Bevölkerung erfahren. Staudenmischpflanzungen für die trockene Freifläche oder gräserarme, mehrjährige Ansaatmischungen, sind eine gute Alternative zu aufwendig geplanten Staudenpflanzungen und erfordern einen relativ geringen Planungs- und Pflegeeinsatz. Ist eine aufgehügelte Kreisverkehrsinsel zu bepflanzen, bietet es sich an, auf dem oberen Plateau überwiegend höhere Arten mit einer gewissen Fernwirkung zu verwenden. Niedrige Pflanzen wären an solch einem Standort von der Straße aus nicht wahrnehmbar. Sehr geeignet sind zum Beispiel höhere Gräser wie Panicum virgatum in Sorten, die mit ihrer schönen Herbstfärbung und ihrer Wintersilhouette in den blütenarmen Jahreszeiten für besondere Effekte sorgen.
In Staudenmischpflanzungen oder Ansaatmischungen fallen einwandernde Wildkräuter weniger auf als in einer klassischen Blockpflanzung, zum Teil können sie mit den geplanten Arten auch gut koexistieren.
Bei den Mischpflanzungen kann pro Jahr mit mindestens drei, besser fünf bis sechs Pflegegängen kalkuliert werden, die nur von geschultem Pflegepersonal durchgeführt werden sollten. Ansaatmischungen sind ein- bis zweimal pro Jahr zu mähen. Innerhalb des maschinell gepflegten Straßenraumes rund um den Kreisverkehr verringern blühintensive niedrige Magerrasen auf entsprechend vorbereiteten nährstoffarmen Standorten die notwendigen Mähvorgänge auf ein Mindestmaß.
Beetpflanzen auf Kreisinseln
Von klassischen beetartigen Pflanzungen mit Wechselflor, Rosenpflanzungen oder Gestaltungen mit aufwendigen Schnitthecken ist aufgrund des hohen Pflegeeinsatzes im Regelfall abzuraten. Nur wenn die Bereitschaft vorhanden ist, entsprechend regelmäßige und engmaschige Pflegegänge finanziell sicherzustellen, sind solche Pflanzungen auf Dauer optisch zufriedenstellend.
Gestalterische Aspekte für Kreisinsel-Bepflanzungen
Besonders attraktiv ist eine gemischte Kreisinsel-Bepflanzung aus immer-, winter- und sommergrünen Arten, die durch ihre Veränderlichkeit auch die Jahreszeiten widerspiegelt. Viele Ziergräser sorgen für Leichtigkeit innerhalb einer Pflanzung und geben dieser insbesondere in den Herbst- und Wintermonaten mit ihrer grafischen Silhouette eine schöne vertikale Struktur. Eine Pflanzgestaltung kann insbesondere dann überzeugen, wenn sie Farbe in den grauen Straßenraum bringt. Eine charakterlich ähnliche Bepflanzung von Einmündungspunkten und Kreisinsel verbindet optisch und führt zu einer gestalterischen Einheit.
Ressourcenschonende und ökologische Bepflanzung auf der Kreisinsel
Empfehlenswert ist in jedem Fall eine standortgerechte, ressourcenschonende Bepflanzung oder Ansaat aus überwiegend mehrjährigen Arten. Die Bepflanzung aus zum Beispiel Sträuchern, Gräsern und Stauden sollte möglichst ressourcenschonend sein. Deshalb und auch hinsichtlich der Reliefgestaltung der meisten Kreisverkehre sind trockenverträgliche Arten zu bevorzugen. Bei einer aufgehügelten Kreisinsel sind die Hänge und das obere Plateau der Kreisverkehrsinsel aufgrund ihrer Exposition besonders trockene Standorte. Zudem müssen solche Pflanzungen auch mit der teils extremen Sonnen- und Windexposition zurecht kommen.
Mittlerweile von immer größerer Bedeutung ist die Auswahl der Pflanzenarten auch hinsichtlich der Bedürfnisse von (Wild-)Bienen und anderen Insekten. Eine differenzierte Auswahl geeigneter Blütenpflanzen trägt der Forderung nach hoher Biodiversität im öffentlichen Grün Rechnung. Zudem lassen sich so triste Straßenräume auch für das menschliche Auge in kleine Paradiese verwandeln.
Pflege - der Mulch macht's!
Pflanzungen sollten grundsätzlich mit einem 5 bis 7 cm starken Mulchmaterial wie Splitte, Kiese, Rindenprodukte oder Miscanthushäcksel gemulcht werden; das reduziert den Pflegeaufwand erheblich. Die Mulchschicht sollte bei den organischen Mulchen allerdings spätestens alle zwei Jahre aufgefüllt werden. Vorsicht ist grundsätzlich bei der Verwendung von Kiesen, Splitten und Schotter als Mulchmaterial geboten, das nicht von der Pflanzung bedeckt wird. Nach ersten unkrautfreien Jahren lagert sich hier durch den Eintrag von Stäuben organisches Material ein, ein massenhaftes Aussamen von Wildkräutern kann die Folge sein, auch bei Verwendung einer Folie. Nebenbei besteht zudem das Risiko, dass bei Verlagerung des Schüttgutes - insbesondere bei einer zu dünnen Auflageschicht - die Folie sichtbar wird. Ist der Gesteinsmulch allerdings vollständig von den vorgesehen Pflanzen bedeckt, ist mit einem gehäuften Unkrautaufkommen nicht zu rechnen. Gute Erfahrungen wurden auch mit dem Auftrag einer mindestens 10 cm dicken Sandschicht auf den anstehenden Unterboden gesammelt. Die vorgesehen Pflanzen wurzeln in den Untergrund gut ein, aufkommende Wildkräuter sind schnell und einfach aus der Sandschicht zu entfernen.
Insgesamt ist bei einer bepflanzten Kreisinsel mit weniger Schäden durch Schmutz, Spritzwasser und Auftausalzen zu rechnen als bei verkehrsbegleitenden Grünflächen, da die Kreisinsel durch höhere Borde und einem Schutzstreifen aus Rasen, Schotter oder Belägen von der Fahrbahn abgesetzt ist. Zudem fahren die Autos im Kreisverkehr langsamer als auf geraden Strecken, so dass die aufspritzende Gischt der Fahrzeuge die Pflanzung hier nicht mehr erreicht. Auch Hinterlassenschaften von Hunden, die öffentliche Grünflächen verunreinigen können, sind aufgrund der Insellage nicht zu erwarten.
Es ist in der Regel zweckmäßig eine Aufstellfläche für Bepflanzungs-, Pflege- und Wässerungsmaßnahmen (i. d. R. am Außenrand oder etwas von Kreisverkehr abgesetzt) schon im Rahmen der Entwurfsplanung zu konzipieren. Damit können Verkehrsbeeinträchtigungen durch Wartungsarbeiten verringert oder vermieden werden.
Fazit
Auch wenn einige Sicherheitsaspekte zu berücksichtigen sind, lohnt es sich aus den verbliebenen Möglichkeiten eine gute und anspruchsvolle Gestaltung anzustreben. Kreisverkehrsplätze werden nämlich nicht nur von Autofahrern wahrgenommen, sondern auch von Fahrradfahrern und Fußgängern- besonders im innerstädtischen Bereich. Zudem dienen sie der Orientierung im Stadtverkehr. Entsprechend frühzeitig sind für die Pflege der Kreisinseln genügend finanzielle Mittel einzuplanen und bereitzustellen.
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