
Grafik: Herold
Die zum 1. August 2017 in Kraft getretene novellierte Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) regelt den Umgang mit gewerblichen Siedlungsabfällen sowie Bau- und Abbruchabfällen. Auf die Branche des Garten- und Landschaftsbaus kommen dadurch neue Getrenntsammlungs- und Dokumentationspflichten zu. Ziel ist es, die Recyclingmengen zu erhöhen und gleichzeitig die Recyclingqualitäten durch eine striktere Getrennthaltung zu steigern. Mit dem im Jahr 2012 in Kraft getretenen Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) wurde der Umgang mit Abfällen neu geregelt. Das...