Große Koalition beschließt flexible Übergänge in den Ruhestand

Rente Fachkräftesicherung
Handelten die Flexi-Rente und das Arbeitssicherungsgeld aus: die Bundestagsabgeordneten Karl Schiewerling (CDU) und Katja Mast (SPD). Fotos: Teamfoto Marquard, CC BY-SA 3.0; Doro Treut-Amar
Rente Fachkräftesicherung
Handelten die Flexi-Rente und das Arbeitssicherungsgeld aus: die Bundestagsabgeordneten Karl Schiewerling (CDU) und Katja Mast (SPD). Fotos: Teamfoto Marquard, CC BY-SA 3.0; Doro Treut-Amar

Nach einjährigen Verhandlungen hat sich die Große Koalition auf die Einführung einer Flexi-Rente geeinigt. Betriebe sollen damit in die Lage versetzt werden, Menschen auch noch im Rentenalter zu beschäftigen. Wer länger im Beruf bleibt, soll belohnt werden. Aber auch Beschäftigte in schwer belastenden Berufen, die sich früher aus dem Beruf zurückziehen müssen, sollen nicht länger bestraft werden. Das vereinbarten die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD.

Für Beschäftigte in schwer belastenden Berufen wie Bauarbeiter und Landschaftsgärtner, die gesundheitlich eingeschränkt sind, aber noch nicht die Bedingungen für eine Erwerbsminderungsrente erfüllen, soll es bald eine Sonderregelung geben. Sie erhalten dann die Möglichkeit, in Teilzeit zu arbeiten statt arbeitslos zu werden. Den Einkommensverlust will die Koalition über ein Arbeitssicherungsgeld ausgleichen. Das Bundesarbeitsministerium wird per Prüfauftrag klären, wie dieses Konzept umgesetzt werden kann.

Alle anderen Arbeitnehmer sollen motiviert werden, länger zu arbeiten. Zwischen dem 63. Lebensjahr und der Regelaltersgrenze wird es künftig die Option einer stufenlosen Teilrente geben, statt wie bisher eine vorgezogene Rente in Höhe von einem Drittel, der Hälfte oder zwei Dritteln der Altersrente. In welchem Umfang Arbeitnehmer Teilrente und Teilerwerbstätigkeit kombinieren wollen, können sie selbst bestimmen. Bisher gab es bei der vorgezogenen Rente eine Hinzuverdienstgrenze von 450 Euro. Wer mehr dazuverdiente, musste hohe Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Künftig soll ein Mehrverdienst zur Teilrente oder Erwerbsminderungsrente jenseits der 450 Euro bis zu einer Obergrenze in Höhe des vorherigen Bruttogehalts zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet werden. Dabei zählt das Gehalt des Kalenderjahres mit dem höchsten Einkommen in den letzten 15 Jahren. Unter dem Strich bedeutet das für die Betroffenen geringere Abschläge als bisher.

Für arbeitende Rentner weniger zahlen müssen auch die Arbeitgeber. CDU/CSU und SPD einigten sich darauf, befristet auf fünf Jahre, ihren Beitrag zur Arbeitslosenversicherung bei Beschäftigungsverhältnissen nach der Regelaltersgrenze abzuschaffen. Denn Arbeitnehmer, die die Regelaltersgrenze erreichen, sind versicherungsfrei.

Einen längeren Verbleib im Beruf will die Große Koalition auch durch ein 20 Mio. Euro schweres Präventions- und Reha-Konzept unterstützen, das zunächst auf fünf Jahre ausgelegt ist. Am Anfang steht ein individueller, berufsbezogener und freiwilliger Gesundheitscheck für Versicherte mit 45 Jahren (Ü45-Checkup). Er stellt rechtzeitig Bedarfe fest. Rentenversicherungsträger sollen anschließend gezielt auf Arbeitnehmer mit einem erhöhten Risiko der Erwerbsminderung zugehen. Ihre Ausgabenbegrenzungen für Präventionsleistungen werden aufgehoben, die beruflichen Rehabilitationsleistungen entsprechend ausgedehnt. cm

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