Gelder für 2026 aufgestockt
Große Nachfrage nach Bundesförderung kommunaler Sportstätten

Bei einer Gesamtfördersumme von 7,5 Milliarden Euro steht damit fest, dass nicht alle eingereichten Projektskizzen zur Sportstätten-Sanierung und –Modernisierung umgesetzt werden können.
Nach Prüfung und Bewertung der eingereichten Projektskizzen wird der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages zeitnah über die Auswahl der geförderten Projekte entscheiden. Alle teilnehmenden Kommunen werden anschließend vom BBSR über das Ergebnis informiert.
Für das Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Sportstätten" wurden 2025 Programmmittel mit einem Gesamtvolumen von 333 Millionen Euro im Bundeshaushalt bereitgestellt, um den Sanierungsstau in vielen Kommunen entgegenzuwirken.
Für das Jahr 2026 wurden die Mittel weiter aufgestockt: Eine zweite Tranche von 333 Millionen Euro sowie zusätzliche 250 Millionen Euro speziell für die Sanierung von Schwimmstätten stehen im Bundeshaushalt 2026 zur Verfügung. Die Mittel sind im Sondervermögen "Infrastruktur und Klimaneutralität" veranschlagt.
Zur Umsetzung sind in diesem Jahr zwei weitere Projektaufrufe des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung geplant. Der Projektaufruf für die Sanierung kommunaler Schwimmstätten folgt als Nächstes und soll im Frühjahr veröffentlicht werden.
Die Förderung von Sportstätten liegt üblicherweise in der Zuständigkeit der Länder und Kommunen. Mit dem Bundesprogramm unterstützt der Bund und setzt Impulse für die nachhaltige Modernisierung und Erhaltung wichtiger Sportinfrastrukturen in ganz Deutschland.
cm/BMWSB
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