800-Millionen-Euro-Programm soll Städtebauförderung ergänzen

Grüne Abgeordnete wollen deutlich mehr Stadtgrün

Neuer Schub für das Weißbuch Stadtgrün: Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Beschlussantrag für "Klimaresilienz der Städte durch mehr Natur und Freiräume" in den Bundestag eingebracht. Erstmals gibt es damit eine umfangreiche parlamentarische Initiative zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen der Bundesregierung von 2017 und des Masterplans Stadtnatur von 2019. Es soll deutlich mehr Geld und rechtliche Hebel für das Grün geben.

Zu dem Antrag gehört ein 800 Millionen Euro schweres Förderprogramm "Grüne Freiräume und Wasser für coole Städte". Das neue Programm soll die Städtebauförderung ergänzen und Grünflächen, Grünzüge sowie Gebäudegrün in den Städten fördern. Starkregen und Hitzewellen könne so entgegengewirkt werden, heißt es in dem Antrag. In der finanziellen Ausstattung geht das Vorhaben über das bisherige Städtebauförderprogramm "Zukunft Stadtgrün" weit hinaus. Das alte Städtebauförderprogramm stellte pro Jahr lediglich Bundesmittel in Höhe von 50 Millionen Euro zur Verfügung. Das neue würde Mittel in 16-facher Höhe enthalten.

Fördermittel des Bundes drastisch erhöht

Die Bundesregierung habe "das Programm 'Zukunft Stadtgrün' abgeschafft und in eine Fördervoraussetzung für alle Programmlinien überführt", bemängeln die Grünen. Ohne einen verbindlichen Zeitplan, ausreichende Instrumente und Förderprogramme für die Umsetzung könnten die Versprechen auf mehr Grün in der Stadt jedoch nicht mit Leben gefüllt werden.

Die Schaffung von Freiräumen in Städten und Gemeinden müsse künftig erleichtert, Konzepte wie Stadtgrün, Stadtnatur und Schwammstadt sollten gestärkt werden. Mehr Hofgrün, kleineren Grünflächen, Dach- und Fassadengrün, Flächen für Urban Gardening und Permakultur sowie öffentlich zugängliches Grün mit vielfältigen Qualitäten und Funktiornen sollten in Städten fußläufig zur Verfügung stehen. Das Prinzip der "Coolen Straßen" aus Wien müsse auch in Deutschland Verbreitung finden.

Alte Förderprogramme um Stadtgrün erweitern

Entsprechend den Empfehlungen des Weißbuchs Stadtgrün fordert die Bundestagsfraktion der Grünen, bestehende und geeignete Förderprogramme des Bundes um die Aspekte "Stadtnatur", "Stadtgrün" und "Stadtklima" zu erweitern. Der gesamtstädtische Bezug der Förderung sei zu stärken. Für Maßnahmen der Verbesserung grüner und blauer Infrastruktur müsse die Ausweisung gesamtstädtischer Sanierungsgebiete möglich werden. Die Beschränkung auf Quartier- und Teilgebiete sei zu wenig. Sowohl die Neuausweisung von Fördergebietskulissen als auch die Überlagerung mit bestehenden Fördergebietskulissen sollten zugelassen werden.

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Grünflächenkategorie in das Baugesetzbuch

Die grünen Abgeordneten verlangen, eine ausreichende Grünflächenversorgung in die zu berücksichtigenden Belange bei der Aufstellung von Bauleitplänen in den § 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufzunehmen. Der Status des Flächennutzungsplans als vorbereitender Bauleitplan sollte über ein daraus abgeleitetes integriertes Stadtentwicklungskonzept in seiner Verbindlichkeit gegenüber Dritten gestärkt werden, damit Grün- und Freiräume auch ohne Bebauungsplan gesichert werden können. Die Aufstellung und regelmäßigen Fortschreibung eines Landschaftsplans, die Aufstellung einer Baumschutzsatzung und die Aufstellung eines Baulücken- und Leerstandskatasters seien verbindlich festzuschreiben. Wichtig seien auch die Ausweisung von Naturerfahrungsräumen in Flächennutzungs- und Bebauungsplänen. Dafür gelte es, eine neue Grünflächenkategorie in das Baugesetzbuch einzufügen. Für Gemeinschaftsdachgärten wollen die Grünen eine Rechtsgrundlage schaffen und dafür in § 9 BauGB eine Festsetzungsmöglichkeit einführen. Dach- und Fassadenbegrünung müssten analog des Durchgrünungsortsgesetzes Bremens ab einer bestimmten Flächengröße verbindlich etabliert werden. Eine mangelnde Grünausstattung und Erreichbarkeit öffentlichen Grüns sollte als ein Kriterium zur Begründung eines städtebaulichen Missstandes in die Regelung städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen in den § 136 Baugesetzbuch aufgenommen werden. Die Grünversorgung und Ausstattung mit Grün gehöre in die städtebauliche Sanierung und den Stadtumbau (§ 171a ff. BauGB).

Stadtnatur in das Naturschutzgesetz

Gestärkt werden sollen nach dem Beschlussantrag die Themen Grün und Natur in der Stadt auch im Bundesnaturschutzgesetz. Dafür soll es "klarere Bestimmungen im § 1 BNatSchG sowie in den Bereichen Landschaftsplan, Grünordnungsplan mit Satzungsoption, für Landschaftsschutzgebiete im Siedlungsbereich sowie zum Baumschutz" geben. Ob damit eine Übertragung der bislang nur in der freien Natur gültigen Verpflichtung zur Verwendung gebietseigener Herkünfte von Pflanzen und Saatgut (§ 40 Abs. 1) auf die Städte gemeint ist, bleibt offen. Grünen-Chef Robert Habeck hat sich bereits Teile des Beschlussantrags zur Klimaresilienz - darunter die Einrichtung von Grünflächen, Grün an Gebäuden sowie Frischluftschneisen - bereits in seinem "Hitzeplan zum Schutz der Gesundheit" zu eigen gemacht. Er und seine Partei werden weiter an Einfluss gewinnen. Nach den jüngsten Sonntagsfragen der Meinungsforscher, werden Bündnis 90/Die Grünen bei der Bundestagswahl 2021 zwischen 16 Prozent (Kantar/Emnid) und 19 Prozent (Forsa) der Wählerstimmen erringen. Sollte die Große Koalition nicht fortgesetzt werden, wären die Grünen Teil einer neuen Bundesregierung.

"Ganz ausdrücklich begrüßen wir die Initiative von Bündnis90/Die Grünen und würden uns sehr wünschen, wenn dieser konsequente Ansatz auch Eingang in die Klimaschutzdiskussion der Bundesregierung findet", sagte Lutze von Wurmb, Präsident des Bundesverbands Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (BGL). In den vergangenen Monaten seien der Klimaschutz und das Thema Grün in der Stadt etwas in den Hintergrund getreten. Doch habe man gerade im zurückliegenden August gesehen, was anhaltende Trockenheit und hohe Temperaturen bewirkten. cm

Baunutzungsverordnung mit Grünkennwerten

Um die Grün- und Freiraumplanung zu stärken, fordern die grünen Parlamentarier in der Baunutzungsverordnung entsprechende Kennwerte - beispielsweise einen Grünflächenfaktor, der qualitativ überprüfbar ist - zu verankern und zusätzlich eine Grünkennzahl als Mindestwert für die Grünausstattung auf Grundstücken einzuführen. In Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen sollten Standards festlegt und dafür eine Freianlagen- und Grünflächenverordnung erlassen werden können. "Orientierungs- und Kennwerte für Grün" hatte bereits das Weißbuch Stadtgrün empfohlen. Außerdem kommt es den Grünen darauf an, den Vorrang einer doppelten Innenentwicklung zu implementieren. Sie soll im Innenbereich der Städte nicht nur eine maßvolle bauliche Verdichtung und Nutzungsmischung ermöglichen, sondern auch eine grüne Infrastruktur und Freiräume sichern und stärken, die einer öffentlichen oder nichtkommerziellen Nutzung zugänglich sind. Die Grünen wollen, dass bezahlbares Wohnen sowie Erhalt und Ausbau einer grünen Infrastruktur in der Stadt nicht im Widerspruch stehen.

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