Klimaanpassung

Grüne fordern Begrünung und Entsiegelung von Städten

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wollen die Städte in Deutschland durch Begrünung und Entsiegelung klimafit machen. In einem Antrag (Bundestags-Drucksache 21/6342) fordern die Abgeordneten die Bundesregierung auf, zur Stärkung der urbanen Klimaresilienz den weit überwiegenden Teil der mindestens drei Milliarden Bäume, die bis 2030 europaweit gemäß der Wiederherstellungsverordnung (Nature Restoration Law) gepflanzt werden sollen, in Städten als Straßen- und Parkbäume sowie als Alleen anzulegen.
Entsiegelung Baumpflanzung
Der weit überwiegende Teil der Bäume, die nach dem Nature Restoration Law gepflanzt werden sollen, gehört in Straßen oder Parks, so die Grünen-Bundestagsfraktion. Foto: PdM

Die Bundesregierung soll außerdem ein bundesweites Baumkataster einführen, um ein einheitliches, digitales und öffentlich zugängliches System zur Überwachung der Bäume aufzubauen. Die Grünen verlangen auch einen jährlichen Bericht über den Zustand und die Anzahl der Bäume in Straßen und Parks vorzulegen, Anreize für private Baumpflanzungen in Gärten und Hinterhöfen zu schaffen sowie Konzepte zur Erhaltung und Fortentwicklung des Baumbestands vorzulegen.

Um die Ziele der Wiederherstellungsverordnung für städtische Ökosysteme umzusetzen, dringen die Grünen auf den Erhalt und die Ausweitung städtischer Grünflächen sowie Baumüberschirmungen als verbindliche Zielsetzung der Bauleitplanung für alle Kommunen festzuschreiben. Im Baugesetzbuch soll verankert werden, dass kein „Nettoverlust an städtischen Grünflächen und Baumüberschirmungen“ eintreten darf.

Die anstehende Novelle des Baugesetzbuchs will die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nutzen, um Orientierungswerte für öffentliches Grün zu verankern und einen Grünflächenfaktor für den Umfang und die Qualität der blau-grünen Infrastruktur in der Baunutzungsverordnung festzusetzen. Ziel ist es, eine ausreichende Versorgung mit Grün- und Freiflächen, insbesondere in dicht besiedelten Gebieten, zu sichern.

Versiegelte Böden, die dauerhaft nicht mehr genutzt werden, sollen nach dem Willen der Grünen gemäß Paragraf 1 des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG) in ihrer Leistungsfähigkeit so weit wie möglich wiederhergestellt werden. Das BBodSchG soll zu einem Bundesbodengesundheitsgesetz weiterentwickelt werden, das den vorsorgenden Bodenschutz umfasst und sich insbesondere auf den Erhalt und die Wiederherstellung der Böden als natürliche CO₂-Senken konzentriert.

Weitere Forderungen des insgesamt 17 Punkte umfassenden Katalogs zielen unter anderem auf eine Gründachpflicht bei Neubauten mit Flachdach, eine Fassadenbegrünung bei Neubauten ab einer bestimmten Flächengröße sowie auf Grauwasserrecycling und eine grundstücksübergreifende Regenwasserbewirtschaftung. hib/SAS

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