Verband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Baden-Württemberg (Hg.)

Grüne Gartenvielfalt - jeder Quadratmeter zählt

Der Verband Garten,- Landschafts- und Sportplatzbau Baden-Württemberg (VGL) hat eine Broschüre veröffentlicht, die die Wichtigkeit begrünter Gärten und der Biodiversität thematisiert.

Baden-Württemberg hat im vergangenen Jahr ein Gesetz zur Änderung des Naturschutzgesetzes verabschiedet, welches ein insektenfreundliches Gestalten und Begrünen regelt, sowie auch die Anlage von Schottergärten verbietet. Grünflächen und Gärten, egal in welcher Größe, helfen dabei den Klimawandel zu bekämpfen. Schottergärten hingegen bringen eine Reihe von Nachteilen mit sich, wie beispielsweise die langandauernde Wärmespeicherung und einen mit den Jahren zunehmenden Pflegeaufwand. Grüne Räume bieten, im Gegensatz zu Schottergärten, einen hohen Wohlfühlcharakter und unterstützen nachweislich die Gesundheit.

Zusätzlich sorgen sie sowohl für Nahrung und Lebensraum für Tiere als auch für Abkühlung durch ihre Verdunstungskräfte. Gemeinsam mit dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft hat der VGL eine Negativabgrenzung gefunden, die bestimmt, wann es sich, trotz der Verwendung mineralischer Materialien, nicht um einen nach § 21a NatSchG verbotenen Schottergarten handelt. Das ist der Fall bei: 1. der Herstellung eines fachgerechten Lebensbereichs Alpinum/Steingarten oder 2. einer Kies-/Splittmulchung bis zur Korngröße 16 mm (bei speziellen Pflanzungen wird auch eine Körnung bis 32 mm eingesetzt), bei der keine Trennlage (wasserundurchlässig/wurzelfest) verwendet wird.

Ziel der Mulchung ist es, den Boden abzumagern oder die Verdunstung zu reduzieren. Die Pflanzung muss grundsätzlich der Fläche ein Gepräge geben. Dies ist gegeben bei einer Begrünung mit einem gleichmäßigen Bestand in Wuchs und Verteilung und einer Bodendeckung von mindestens 70 Prozent.

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