Grünwert-Richtlinien der FLL: Gelbdruck zur Disposition

Seit Anfang dieses Monats liegt der Gelbdruck der überarbeiteten Richtlinien für die Wertermittlung von Schutz- und Gestaltungsgrün der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau (FLL) vor. Die Richtlinien liefern die Grundlage dafür, den Geldwert von Grünflächen konkret zu ermitteln.

Sie gelten für die Wertermittlung von Bäumen, Sträuchern, Hecken, Bodendeckern, Kletterpflanzen, Stauden, Gräsern, Landschaftsrasen in Garten-, Park und sonstigen Grünanlagen im Innen- und Außenbereich bei Schadensersatz, Enteignungsentschädigung und bei analogen Anwendungen (bspw. sonstige Verkehrswertermittlungen. Die Ausgabe 2002 wurde vor einigen Jahren von der FLL zurückgezogen, da insbesondere die Richtwerte und Beispielberechnungen nicht mehr aktuell waren. Die nun vom zuständigen Regelwerksausschuss vorgelegte Aktualisierung steht in Form eines Gelbdrucks für drei Monate lang zur Disposition. Im Rahmen des offiziellen Einspruchsverfahrens können Interessierte bis zum 15. August den Gelbdruck für eine Schutzgebühr von 10 Euro bei der FLL anfordern und Einsprüche geltend machen. Die Einsprüche sind als solche kenntlich zu machen, möglichst nachvollziehbar formuliert und nach Möglichkeit per E-Mail an die FLL-Geschäftsstelle zu schicken.

Als Arbeitsgrundlage zur Zusammenstellung der Einsprüche/Hinweise findet sich ein entsprechendes Formblatt auf der FLL-Website, das für alle Interessenten während der Einspruchsphase zum Download bereitsteht. Nach dem öffentlichen Einspruchsverfahren wird der zuständige Regelwerksausschuss in einer gesonderten Sitzung alle eingegangenen Stellungnahmen beraten.

hb/FLL

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