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Grundsteuerreform: DIHK verlangt unbürokratische Regelung

Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) Politik und Verbände
Der DIHK warnt vor einem erheblichen zusätzlichen bürokratischen Aufwand bei Steuerpflichtigen und Finanzverwaltung durch die Grundsteuerreform. Foto: DIHK

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hat die Verständigung von Bund und Ländern zu den Eckwerten einer Grundsteuerreform bemängelt. Sie seien geprägt von komplizierten Vorhaben zur Feststellung von Grundstücks- und Gebäudewerten.

Im Detail würden die Vorschläge zu einem erheblichen zusätzlichen bürokratischen Aufwand bei Steuerpflichtigen und Finanzverwaltung führen. Für die unternehmerisch genutzten Immobilien sehen die Eckwerte ein vereinfachtes Sachwertverfahren vor. Acht Kriterien sollen den aktuellen Marktwert abbilden: Lage/Ort, Flächengröße, Bodenrichtwerte, Nutzung, Baujahr, Bodengrundfläche der Gebäude, Betriebsvorrichtungen und Gebäudeart. Für den DIHK geht einfach jedoch anders: Die Angaben des Ortes und der Fläche würden für eine verfassungskonforme Neuregelung schon ausreichen. Problematisch sei vor allem der Bezug auf die Bodenrichtwerte, kritisierte der Industrie- und Handelskammertag.

Als Reaktion auf die Erkenntnis, dass nicht in allen Regionen für sämtliche Grundstücke Bodenrichtwerte vorliegen, sollten nach aktuellem Diskussionsstand nun Bewertungszonen gebildet und jeweils Durchschnitte verwendet werden. Es sei schon heute absehbar, so der DIHK, dass unzählige Steuerbescheide vor den Finanzgerichten landen würden. Wenn überhaupt Bodenrichtwerte verwendet werden sollten, müsste vor einer Anwendung des neuen Gesetzes klargestellt werden, anhand welcher Kriterien die Bodenrichtwerte bundesweit einheitlich ermittelt werden. Außerdem müsste die Politik klären, nach welchen Vorgaben die Gutachterausschüsse besetzt werden, in denen die Richtwerte ermittelt werden. Denn die Festlegung eines Bodenrichtwertes müsse letztlich transparent und gerichtlich überprüfbar sein.

Die zu ermittelnde Bruttogrundfläche sei zudem bei vielen Unternehmensimmobilien nicht bekannt, stellte der Industrie- und Handelskammertag fest. Denn bisher sei der umbaute Raum der Ausgangspunkt der Baukostenermittlung, die sogenannte Kubatur der Gebäude, gewesen. Daraus könne man jedoch nicht ohne Weiteres auf die Bruttogrundfläche schließen. Weil es keine automatische Transformation der bisherigen Daten in das neue System gebe, müssten viele Unternehmen Gutachten für eine Neubewertung in Auftrag geben. Auch das würde zu einer erheblichen Belastung der gewerblichen Wirtschaft führen. Wenn nicht wie bisher auf den umbauten Raum abgestellt wird, sollte eine einfache Überleitung von der Kubatur zur Bruttogrundfläche vorgesehen werden. cm/DIHK

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