Meister-Bafög

Gutes noch besser gemacht

Von 2001 bis 2014 hat sich die Zahl der geförderten Personen auf jährlich 172.000 mehr als verdreifacht. Grafik: 2016, IW Medien, iwd 10

Mit der Novelle des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes werden die Förderleistungen ab August 2016 deutlich erhöht. Davon profitieren vor allem jene, die während ihrer Fortbildung Arbeit und Familie unter einen Hut bringen müssen. Das sogenannte Meister-Bafög war 1996 eingeführt worden, um Menschen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung eine Aufstiegsfortbildung zu ermöglichen. Wer auf diesem Wege Meister, Fachwirt, Techniker, Erzieher oder Fachkrankenpfleger werden will, bekommt – unabhängig vom Alter – einen Beitrag zu den Kosten der Fortbildung und, wenn diese in Vollzeit durchgeführt wird, auch einen Zuschuss zum Lebensunterhalt. Bislang ist das Meister- Bafög eine einzige Erfolgsgeschichte (Grafik): Von 2001 bis 2014 hat sich die Zahl der geförderten Personen auf jährlich 172.000 mehr als verdreifacht. Insgesamt sind seit dem Jahr 1996 rund 1,7 Millionen Menschen über das Meister-Bafög zu Führungskräften oder Ausbildern aufgestiegen oder haben sich selbstständig gemacht. Die Förderleistung summierte sich auf 6,9 Mrd. Euro.

Ab August 2016 wird die Unterstützung noch einmal verbessert: Der Kreis der Geförderten wird um Bachelor-Absolventen und Studienabbrecher erweitert. Die Übernahme der Lehrgangskosten erhöht sich einkommens- und vermögensunabhängig von rund 10.000 auf 15.000 Euro; davon werden 30,5 Prozent als Zuschuss und der Rest als Darlehen gewährt. Die Hilfen zum Lebensunterhalt steigen um rund 10 Prozent. Alleinstehende können künftig maximal 768 Euro pro Monat erhalten, Alleinerziehende 1003 Euro, Verheiratete mit einem Kind 1238 Euro und mit zwei Kindern 1465 Euro. Zudem steigt der Anteil des Zuschusses an den Hilfen von 30,5 auf 50 Prozent, sodass der Darlehensanteil entsprechend sinkt. Die Höhe dieser Förderung ist zwar vom jeweiligen Einkommen und Vermögen abhängig, allerdings steigen die Freibeträge beim Vermögen um fast 10.000 auf 45.000 Euro und beim Monatseinkommen von 255 auf 290 Euro. Die Übernahme der Prüfungskosten oder des Meisterstücks erhöht sich von rund 1500 auf maximal 2000 Euro. Der Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende steigt von 113 auf 130 Euro monatlich.

Insgesamt lassen sich Bund und Länder,die das Förderprogramm zu 78 beziehungsweise 22 Prozent finanzieren, die Verbesserungen in den kommenden vier Jahren zusätzliche 245 Mio. Euro kosten. Mit der aufgestockten Förderung für Alleinerziehende und Menschen mit Familie hat der Gesetzgeber gute Chancen, bestimmte Hemmschwellen abzubauen: Der eine oder die andere war nämlich bislang vor einer Fortbildung zurückgeschreckt, weil damit eine Unterbrechung der Erwerbstätigkeit und entsprechende finanzielle Einbußen verbunden gewesen wären. Auch die mangelnde Vereinbarkeit von Familie und Beruf war oft genug der Grund, auf eine Aufstiegsfortbildung zu verzichten. Wer die Abschlussprüfung besteht, bekommt noch ein Extra Bonbon – ihm oder ihr werden 40 Prozent des Restdarlehens erlassen. iwd

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