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Arbeiten Beschäftigte viel im Freien, sind Arbeitgeber verpflichtet, ihnen regelmäßig eine arbeitsmedizinische Vorsorge zum UV-Schutz anzubieten. Darauf hat die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) in Kassel hingewiesen.Bestimmte Hautkrebsformen, nämlich das Plattenepithelkarzinom und die multiple aktinische Keratose, landläufig auch als Weißer Hautkrebs bekannt, sind als Berufskrankheiten anerkannt. Alleine in 2018 wurden der SVLFG rund 2500 Erkrankungen gemeldet. Die Tendenz ist steigend. Der Gesetzgeber hat...