Heller Hautkrebs als Berufskrankheit 5103 anerkannt

Berufskrankheiten Arbeitssicherheit
Heller Hautkrebs und seine Vorstufen entstehen vor allem auf sogenannten Sonnenterassen wie Wangenknochen, Nase, Ohren und den Oberseiten der Hände. Foto: Moritz Lösch/Neue Landschaft

Das Bundesarbeitsministerium hat tbestimmte Formen des hellen Hautkrebses (Plattenepithelkarzinom) und seiner Vorstufen (aktinische Keratosen) als Berufskrankheit anerkannt. Unter der Nummer 5103 werden die Erkrankungen ab Januar in die entsprechende Liste aufgenommen. Schon heute haben Betroffene, die in ihrem Job viele Jahre im Freien gearbeitet und dabei lange UV-Strahlung ausgesetzt waren, einen Anspruch darauf, dass ihr Fall von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) geprüft wird.

Dazu leitet in der Regel ein Hautarzt seine Diagnose in Form einer Ärztlichen Anzeige an die Unfallversicherung weiter. Wird sein Fall anerkannt, bekommt der Patient die Behandlungs- und Rehakosten nicht länger von seiner Krankenversicherung, sondern von der Unfallversicherung erstattet. Die Leistungen können dabei weit über das hinausgehen, was private oder gesetzliche Krankenkassen zahlen. Möglich sind auch Renten und Entschädigungen. Die Ansprüche gelten auch noch für Rentner.

Obgleich der helle Hautkrebs und seine Vorstufen bisher nicht in der Berufskrankheiten-Liste verzeichnet waren, hat die Unfallversicherung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) Betroffene nach einer Routineprüfung wie bei einer Berufskrankheit entschädigt. Andere Unfallversicherungen zahlten bei Hautkrebs nur im Zusammenhang mit Teer. Mit der Aufnahme von weißem Hautkrebs in die Liste der Berufskrankheiten rechnet die DGUV mit rund 20,5 Mio. Euro pro Jahr bis 2020. Die "Wie-Berufskrankheits"-Zahlungen summierten sich im Bereich der DGUV bisher auf 100.000 Euro.

Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) begrüßt die Anerkennung als Berufskrankheit. "Der Schritt von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles erleichtert den Betroffenen ihre schwierige Situation", sagte der stellvertretende IG BAU-Bundesvorsitzende Dietmar Schäfers. "Gleichzeitig macht diese Maßnahme deutlich, dass Menschen, die sich lange im Freien aufhalten, ein Risiko eingehen, wenn sie sich zu wenig gegen Sonnenstrahlen schützen." cm

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