Forschung und Entwicklung

Herbizid Glyphosat steht vor dem Aus

Der Bundesrat hat sich dafür ausgesprochen, den Einsatz des Herbizids Glyphosat in Haus- und Kleingärten zu untersagen. Auf Antrag Schleswig-Holsteins, Rheinland-Pfalz' und anderer Bundesländer forderte die Länderkammer die Bundesregierung im November auf, die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen.

Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Glyphosat gehören zu den am häufigsten verwendeten Unkrautbekämpfungsmitteln in Deutschland. Sie werden vor allem von Hobbygärtnern im Haus- und Kleingartenbereich benutzt, um Unkrautbewuchs auf Terrassen, Garagenauffahrten und Wegen zu beseitigen.

Glyphosat erhöht jedoch den Befall mit Wurzelpilzen, behindert die Ansammlung symbiotischer Knöllchenbakterien und beeinträchtigt nach einer Studie an der University of Hong Kong das radiale Wachstum dreier ausgewählter Mykorrhizapilze.

Rückstände der Mittel können mit dem Regen in den Wasserkreislauf gelangen. Bereits 2003 wurde eine Rezeptpflicht für Glyphosat im Kleingartenbereich eingeführt. Weil dies jedoch nicht effektiv kontrolliert werden konnte, werden in Deutschland bis heute unverändert große Mengen glyphosathaltiger Unkrautbekämpfungsmittel verkauft.

Vor allem in Siedlungsbereichen ist es deshalb wiederholt zu unerwünschten, punktuellen Einträgen von Glyphosat in die Oberflächengewässer gekommen.

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