Hessen: FGL fordert Konzepte für öffentliche Grünanlagen

FGL Grünflächenpflege
Eiko Leitsch erläuterte Hessens Parlamentariern, wie knappe öffentliche Mittel besser genutzt werden können. Foto: Moritz Lösch/Neue Landschaft

Trotz knapper öffentlicher Kassen erwarten die Bürger gepflegte Grünflächen in ihrer Umgebung. Dass dies möglich sei, zeige der Kommunalbericht 2013, Kapitel "Kommunale Grünflächen", sagte Eiko Leitsch, Präsidiumsmitglied des Fachverbandes Garten, Landschafts- und Sportplatzbau (FGL) Hessen-Thüringen, bei einer Anhörung im Unterausschuss für Finanzcontrolling und Verwaltungssteuerung des Hessischen Landtags in Wiesbaden.

Der Hessische Rechnungshof kommt in seinem Bericht zu dem Ergebnis, dass der Pflegezustand in den untersuchten Städten überwiegend gut sei, aber die Gestaltung und Nutzungsabsichten der Flächen in Einklang gebracht werden müssten. Der Fachverband unterstütze uneingeschränkt die in dem Kommunalbericht 2013 geforderte klare politische Zielsetzung zu öffentlichem Grün, erläuterte Leitsch. Das gelte auch für die Empfehlung für eine integrierte Grünflächenpflegeplanung und die Einbeziehung der Folgekosten von Grünflächenmaßnahmen in der Planungsphase.

Das FGL-Präsidiumsmitglied forderte außerdem ein Pflege- und Entwicklungskonzept für alle bestehenden und neuen Grünanlagen, das den jeweiligen Lebenszyklus für mindestens 20 bis 25 Jahre betrachtet und analysiert. Pflege- und Entwicklungskonzepte seien die Basis für alle weiteren Steuerungselemente, die in vielen Städten und Gemeinden konsequenter genutzt oder teilweise noch geschaffen werden müssen.

"Baum- und Grünflächenkataster generieren die Informationen, die eine optimierte Betriebsteuerung ermöglichen", so Leitsch. Dabei müssten die Kosten, die erbrachten Leistungen und die Qualität in der Praxis regelmäßig kontrolliert werden. Kontrollen bewirkten darüber hinaus, dass Preis- und Lohndumping durch nicht fachgerechte Ausführung der Arbeiten entgegengewirkt werde. Leitsch unterstrich, dass innovative Finanzierungskonzepte auch in Hessen für die Finanzierung bestehender und künftiger Grünanlagen diskutiert werden können: "Die Städte sollten sich dafür einsetzen, dass die Verbesserung öffentlicher Grünanlagen künftig aus Kompensationsmaßnahmen für Eingriffe nach dem § 14 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) finanziert werden."

Urbanes Grün könne einen wesentlich größeren, bedeutenderen Beitrag für eine nachhaltige Stadtentwicklung leisten als bisher, so Leitsch. Ausführlich dokumentiert habe der Fachverband seine Empfehlungen und Forderungen - unterstützt von namhaften Akteuren aus Wirtschaft, Gesellschaft und Politik - in der Charta "Zukunft Stadt und Grün". Die Charta zeige auf, wie es Städten gelingen könne, ihre vielfältigen Grünflächen zu erhalten und deren ökonomischen, ökologischen und sozialen Funktionen dauerhaft zu sichern.

cm/FGL Hessen-Thüringen

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