Hessen
Steinbach im Taunus erlässt Zisternenpflicht
So steht es in einer von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen Zisternensatzung. Sie soll für eine Schonung des Trinkwasserhaushalts und eine Entlastung der Abwasseranlagen bei Starkregen sorgen. Voraussetzung ist, dass die Regenwasser-Auffangfläche des neuen Dachs größer als 30 m² errichtet wird.
Die Mindestgröße des nutzbaren Zisternenvolumens soll 40 l/m² angeschlossenen Auffangfläche betragen. Wer dem zuwider handelt, kann mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro belangt werden. Von der Verpflichtung zum Bau einer Niederschlagswassernutzungsanlage befreit wird nur, wer sein Regenwasser vom Dach in eine Niederschlagswasserversickerungsanlage einleitet.
Die neue Regelung orientiert sich im Wesentlichen an der Muster-Zisternensatzung, die von den kommunalen Spitzenverbänden mit dem Hessischen Landwirtschafts- und Umweltministerium ausgearbeitet worden ist.
"Trinkwasser ist unser kostbarstes Gut", sagte Heino von Winning, stellvertretender CDU-Fraktionsvorsitzender in der Steinbacher Stadtverordnetenversammlung gegenüber der "Frankfurter Rundschau": "Wer eine Zisterne hat, braucht im Sommer weniger Trinkwasser, um seine Gartensträucher am Leben zu halten."
Ähnlich äußerten sich die Verordneten von Grünen, SPD und FDP. Die CDU hätte allerdings einen Zisternen-Zuschuss für Hausbesitzer bevorzugt, die nachrüsten wollen. cm
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