Junge Landschaft

Hilfe, die Pflanzen kommen!

von:
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Unsere Serie für den Nachwuchs erläutert das wichtigste GaLaBau-Grundlagenwissen vom Abstecken bis zum Zaunbau: Diesmal geht es um das Thema Gütebestimmungen von Pflanzenlieferungen.

An dieser Stelle möchte ich das in einem früheren Artikel vermittelte Wissen wieder einmal auffrischen und ergänzen. Es geht um die Bestellung und Lieferung von Pflanzen auf Baustellen. Was muss dabei beachtet werden? Welche Kriterien werden an die Qualität der Pflanzen gestellt? Woher bekomme ich zusätzliche Infos zu diesem Thema? Es ist sicher jedem klar, dass schon beim Bestellvorgang vom Landschaftsgärtner die Pflanzen nach den Gütebestimmungen für Gehölze (FLL) und den Gütebestimmungen für Stauden (FLL) ausgewählt werden müssen. Dabei sollen die Auswahlkriterien dem Zweck der Pflanzung entsprechen.

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Grafik: Bienert
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Die Kontrolle der Pflanzenlieferung

Professionelle Landschaftsgärtner bestellen ihre Pflanzen bei Profis; also in einer Baumschule oder beim Staudengärtner. Deshalb erwarten wir auch professionellen Umgang mit der Pflanze durch den Lieferer. Allererster Kontrollpunkt ist die Übereinstimmung von Bestellung und Lieferung: Pflanzenarten und -sorten, Anzahl… und dergleichen. Erst beim "zweiten" Blick kontrolliert man nach den folgenden allgemeinen Kriterien der Gütebestimmungen:

  • "…Höhe, Breite, Triebzahl und -länge, Verzweigung, Beastung und …Belaubung… müssen der Art/Sorte im jeweiligen Alter entsprechen und ein ausgewogenes Verhältnis zueinander haben. Dies gilt auch für das Verhältnis Stamm zu Krone
  • Gehölze müssen je Sortierungseinheit mit einem dauerhaften Etikett versehen sein
  • Gehölze müssen unter Beachtung insbesondere der Bodenverhältnisse und der Verpflanztechnik so oft verpflanzt worden sein, dass sie nach fachgerechter Pflanzung einschließlich fachgerechtem Pflanzschnitt und anschließender Pflege angemessen mit arttypischem Habitus und in der vorgesehenen Wuchsform weiterwachsen.
  • Die Bewurzelung muss der Art/Sorte, dem Alter, der Triebzahl und der Größe der Pflanze sowie den Bodenverhältnissen entsprechend gut ausgebildet sein und einen ausreichenden Anteil an Feinwurzeln haben.
  • Ballen müssen der Art/Sorte und Größe der Pflanze sowie den Bodenverhältnissen entsprechend groß und möglichst gleichmäßig durchwurzelt sein. Sie sind …mit Ballentuch zu versehen …. Als Ballentuch … sind nur Materialien zugelassen, die spätestens eineinhalb Jahre nach der Pflanzung … verrottet sind und das weitere Pflanzenwachstum nicht beeinträchtigen. Für Drahtballierung muss unverzinkter … Maschendraht oder Drahtkorb verwendet werden.
  • Gehölze dürfen keine durch Krankheiten, Schädlinge oder Kulturmaßnahmen hervorgerufenen Mängel aufweisen, welche den Wert oder die Tauglichkeit für den vorgesehenen Gebrauch mindern…
  • Gehölze müssen sortenecht sein.
  • Veredelungen müssen gut verwachsen, das Verhältnis Unterlage zu Veredelung ausgewogen sein."
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Grafik: Bienert
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Die Gütebestimmungen für Gehölze

Im nachfolgenden Text finden Sie Auszüge aus den Gütebestimmungen der Baumschulen. Nähere Informationen finden Sie in den entsprechenden Publikationen der FLL.

Sträucher und deren Stammformen

"Sträucher sind nicht baumartig wachsende Gehölze. Verschiedene Arten/Sorten können auch als Stammform kultiviert werden. Leichte Sträucher und verpflanzte Sträucher dürfen nach dem letzten Verpflanzen höchstens zwei Vegetationsperioden Standzeit aufweisen. Der letzte Rückschnitt muss vor oder während der letzten Vegetationsperiode erfolgt sein. Leichte und verpflanzte Sträucher müssen mindestens einmal verpflanzt worden sein. Die Sortierung erfolgt nach Triebzahl und Höhe. Gezählt werden nur die Triebe, die die geforderte Mindesthöhe erreichen. Die Triebe müssen aus dem unteren Viertel stammen, dürfen nicht höher als 20 cm, bei Veredelungen nicht höher als 25 cm über dem Erdboden ansetzen."

Solitärsträucher

"Solitärsträucher (3xv) müssen als verpflanzte Sträucher in extra weiten Stand verpflanzt worden sein. Sie sind mit Ballen oder Drahtballen oder im Container zu liefern."

Je nach Art/Sorte und Größe können zusätzliche Angaben zur Triebzahl und/oder Breite erfolgen.

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Tabelle: Bienert
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Leichte Heister, verpflanzte Heister, Stammbüsche

"Heister sind baumartig wachsende Gehölze mit arttypischer seitlicher Beastung ohne Krone. Stammbüsche sind mehrmals verpflanzte Heister mit guter Zweiggarnierung."

Leichte Heister

"Sie müssen einmal verpflanzt worden sein und dürfen nach dem Verpflanzen höchstens zwei Vegetationsperioden Standzeit aufweisen."

Stammbüsche

"Sie müssen dreimal verpflanzt worden sein und dürfen nach dem letzten Verpflanzen höchstens vier Vegetationsperioden Standzeit aufweisen. Sie müssen im weiten Stand gezogen worden sein, einen Mindeststammumfang von 12 cm und eine Mindesthöhe von 250 cm haben."

Hochstämme 2xv (leichte Hochstämme)

"Hochstämme sind baumartig wachsende Gehölze, die in Stamm und Krone gegliedert sind. Sie müssen einen der Art entsprechenden geraden mangelfreien Stamm mit einer artspezifischen geraden Stammverlängerung innerhalb der Krone haben. Ein weiteres Aufasten muss sortenspezifisch möglich sein, eine quirlartige Verzweigung oder mehrjährige Zwiesel sind unzulässig. Ausnahmen sind Kronenveredelungen, Kugel- oder Hängeformen und Hochstämme mit geformter Krone.

Die Stammverlängerung darf nur im einjährigen Holz geschnitten worden sein, die Schnittstelle muss bereits teilweise überwallt sein. Sie müssen in weitem Stand gezogen und zweimal verpflanzt oder durch entsprechende Kulturverfahren in einen gleichwertigen Zustand gebracht worden sein. Sie dürfen nach dem letzten Verpflanzen höchstens vier Vegetationsperioden Standzeit aufweisen. Die Stammhöhe muss 180 cm betragen.

Hochstämme 3xv

"Sie müssen als Hochstämme 2xv in extra weiten Stand verpflanzt worden sein. Die Stammhöhe muss mindestens 200 cm betragen. Sie dürfen nach dem letzten Verpflanzen höchstens vier Vegetationsperioden Standzeit aufweisen. Ein weiteres Aufasten muss sortenspezifisch möglich sein, eine quirlartige Verzweigung oder Zwiesel sind unzulässig (Ausnahmen: Kronenveredelungen, Kugel- und Hängeformen). Die Krone muss arttypisch regelmäßig aufgebaut sein. Der letzte Aufbauschnitt muss spätestens in der vorletzten Vegetationsperiode ausgeführt worden sein (Ausnahmen: z. B. Robinia). Die Stammverlängerung darf nur im einjährigen Holz geschnitten worden sein. Ballenpflanzen sind mit Drahtballierung zu liefern."

Heckenpflanzen

"Heckenpflanzen sind baum- oder strauchartig wachsende Gehölze, die durch ihre Wuchsform und Schnittverträglichkeit für geschnittene Hecken geeignet sind."

Heckenpflanzen aus baumartig wachsenden Gehölzen

"Sie müssen durch ihre Anzucht für eine Heckenpflanzung vorbereitet und von unten an gut bezweigt sein sowie einen der Art entsprechenden Mitteltrieb haben."

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Tabelle: Bienert
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Tabelle: Bienert

Heckenpflanzen 3xv

"Heckenpflanzen 3xv müssen als Heckenpflanzen 2xv in extra weiten Stand verpflanzt worden sein. Sie sind mit Ballen oder im Container zu liefern. Die Sortierung erfolgt nach Höhe."

Schling- und Kletterpflanzen

"Schling- und Kletterpflanzen sind Gehölze oder andere Pflanzen, die für den Wuchs in die Höhe einer Unterstützung bedürfen (Kletterhilfen bei Gerüstkletterpflanzen, geeignete Haftflächen bei Selbstklimmern). Schling- und Kletterpflanzen müssen mindestens zwei kräftige Triebe haben. Ausgenommen sind einjährige Clematis- Hybriden und Parthenocissus tricuspidata 'Veitchii', die eintriebig sein können. Sie müssen in Töpfen oder Containern kultiviert worden sein. Bruchempfindliche Arten und Sorten müssen gestäbt sein."

Spezielle Gütebestimmungen für Rosen

Rosen können ohne Ballen, wurzelverpackt, im Container oder Topf gehandelt werden.

Veredelte Rosen

"Am Wurzelhals durch Okulation veredelte Rosen, wie Beetrosen (Floribunda- und Polyantharosen), Bodendeckerrosen, Kletterrosen, -Teehybriden (Edelrosen), Strauchrosen und Zwergrosen müssen einjährig sein."

Die Gütebestimmungen für Stauden

Im nachfolgenden Text finden Sie Auszüge aus den Gütebestimmungen für Stauden. Nähere Informationen zu den speziellen Gütestimmungen finden Sie in den entsprechenden Publikationen der FLL.

"Stauden sind mehrjährige krautartige Pflanzen mit ausdauernden Wurzeln oder Rhizomen. Sie sterben am Ende der Vegetationsperiode zumeist ober-irdisch ab und treiben im Frühjahr wieder aus. Zu Stauden zählen auch Zier-gräser, Bambus, Farne, Halbsträucher, Sumpf- und Wasserpflanzen sowie mehrjährige und/oder verholzende Gewürzkräuter."

"Bei Stauden, die artenschutzrechtlichen Regelungen unterliegen, ist der Nachweis der Freistellung in den Begleitpapieren (Cites) nach den jeweils gültigen behördlichen Verordnungen erforderlich …

… Stauden müssen sortenecht sein.

… Stauden müssen so gesund, ausgereift und abgehärtet sein, dass das Anwachsen und die weitere Entwicklung nicht gefährdet sind ...

… Töpfe und Container müssen der Art/Sorte und Größe der Pflanze entsprechend groß sein und eine gleichmäßige Durchwurzelung aufweisen. Das Volumen von Topf oder Container muss mindestens zu 90 Prozent mit Substrat und Wurzelmasse gefüllt sein

... Der Verkauf von Stauden aus dem Freiland erfolgt in der Regel in ruhendem Zustand (z. B. Winterruhe). In diesem Zustand lassen sich Haupt- und Nebenknospen unterscheiden. Die Hauptknospen dürfen nicht durchschnitten sein, auch dann nicht, wenn genügend Nebenknospen vorhanden sind. In der kommenden Wachstumsperiode müssen sich aus den Hauptknospen blühfähige Pflanzen entwickeln können. Die Nebenknospen müssen - der Art entsprechend - kräftige Austriebe bilden…

Für die Inhalte von Töpfen und Containern gilt:

  • 250 cm³ = P 0,25 (z. B. 7er-Topf)
  • 400 cm³ = P 0,4 (z. B. 8er-Topf) oder 9er-Flachtopf)
  • 500 cm³ = P 0,5 (z. B. 9er-Topf)
  • 1000 cm³ = P 1 (z. B. 11er-Topf)

Töpfe ab 2000 cm³ Inhalt werden als Container - C - bezeichnet, der Inhalt wird in Liter angegeben".

Uwe Bienert


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"Was ich schon immer mal erzählen wollte".

Quellen:

Der Gärtner 1 (Martin Degen, Karl Schrader; Ulmer-Verlag), Grundkurs Gehölzbestimmung (Lüder, Quelle & Meyer Verlag Wiebelsheim), Taschenlexikon der Gehölze (Schmidt/Hecker, Quelle & Meyer Verlag Wiebelsheim), International standard ENA 2010-2015 (M.H.A. Hoffmann, ENA's European Plant Names Working Group), DIN 18916 "Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Pflanzen und Pflanzarbeiten".

 Uwe Bienert
Autor

Landschaftsgärtner-Meister und Ausbilder

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