Unternehmensführung

Hinzuverdienstgrenze steigt auf 520 Euro

Rente Recht und Normen
Ab Oktober dürfen Rentner bis 520 Euro dazuverdienen. Foto: farbkombinat, Adobe Stock

Ab diesem Monat werden Renten wegen voller Erwerbsminderung bei einem Hinzuverdienst bis 520 Euro in voller Höhe gewährt.

Das Mindestlohnerhöhungsgesetz koppelt die Hinzuverdienstgrenze ab 1. Oktober 2022 an die Geringfügigkeitsgrenze. Das bedeutet, ein Hinzuverdienst wird einer Rente wegen voller Erwerbsminderung erst dann angerechnet, wenn mehr als monatlich 520 Euro erzielt werden. Bis zum vergangenen Monat galt noch die alte Hinzuverdienstgrenze von monatlich 450 Euro. Für vorzeitige Altersrenten gilt grundsätzlich das Gleiche. Allerdings wird auf diese nach dem geltenden Infektionsschutzgesetz bis zum 31. Dezember 2022 kein Hinzuverdienst angerechnet. SVLFG

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