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HOAI: Neues Gesetz soll 2021 in Kraft treten
Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat einen Gesetzentwurf für die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ausformuliert. An den Honorartafeln der HOAI können sich demnach Vertragsparteien künftig orientieren. 2020 soll die Änderung der HOAI beschlossen werden, bevor sie 2021 in Kraft treten wird.
Honorare sollen künftig frei verhandelbar sein. Die HOAI dient dabei weiterhin als Grundlage für die Berechnung der Honorarsätze. In den Honorartafeln sollen unverbindliche Vergütungsspannen empfohlen werden, die die bisher geltenden Mindest- und Höchsthonorarsätze ablösen. Für den Fall, dass zwei Vertragsparteien keine wirksame Honorarvereinbarung beschließen, greift die Regelung einer vermuteten Honorarhöhe, die mit dem Basishonorarsatz berechnet wird.
Der Bund deutscher Landschaftsarchitekten (BDLA) unterstützt die Empfehlungen des BMWi und bekräftigt in seiner Stellungnahme, die statischen Honorartafeln für Flächenplanungen flexibler und angemessen festzuschreiben. Planungsbüros müssten seit Einführung der HOAI 2013 einen Honorarverlust von etwa 15 Prozent ausstehen. Landschaftsplanerische Leistungen sollten demnach als Besondere Leistungen festgelegt werden. Die Honorartafel sollte zudem zum Landschaftspflegerischen Begleitplan geändert werden, um für diese Leistungen künftig eine angemessene Honorarorientierung ausweisen zu können, so der BDLA weiter.
Dem Referenzentwurf des BMWi ging der Gesetzentwurf des Bundeskabinetts zur HOAI aus dem Juli voran. Die Honorarordnung musste an die EU-Standards angepasst werden, das ging aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 4. Juli 2019 hervor. Im Zusammenhang mit den neuen Bestimmungen werden auch die Paragraphen §§ 73 ff. der Vergabeverordnung (VgV) und § 650q des BGB angepasst.
Danilo Ballhorn
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