Holzimporte: Umweltministerium setzt betriebliche Zertifzierungspflicht aus

Das Bundesumweltministerium hat den Erlass zur sogenannten Chain of Custody ausgesetzt. Der in der GaLaBau-Branche und im Baugewerbe umstrittene Erlass sah für öffentliche Ausschreibungen eine unternehmensbezogene Zertifizierungspflicht (Chain of Custody) für alle Betriebe vor, die importiertes Holz verwenden und sollte bereits im Juli 2016 in Kraft treten. Der Nachweis, dass das verwendete Holz zertifiziert ist, hätte dann nicht mehr ausgereicht. Alle Unternehmen, die Holz ein- oder verbauen, hätten sich danach ebenfalls zertifizieren lassen müssen.

Die GaLaBau-Branche und das Baugewerbe zeigten sich über die Rücknahme des Erlasses erleichtert. "Wir freuen uns, dass unsere Betriebe nicht noch eine weitere Zertifizierung vorweisen müssen, um öffentliche Aufträge zu erlangen", erklärten in einer gemeinsamen Mitteilung Ursula Heinen-Esser (BGL) und Felix Pakleppa vom Zentralverband des Deutschen Baugewerbes.

Aus Sicht der Verbände hätte die Zertifizierungspflicht zu mehr Bürokratie und zu unverhältnismäßigen Kosten für kleine und mittlere Unternehmen geführt. "Für den nachhaltigen Schutz der Wälder ist eine unternehmensbezogene Zertifizierung der Betriebe nach unserer Auffassung jedenfalls nicht relevant. Betrachtet man die vorgelagerte Verarbeitungskette des Holzes vom Wald bis hin zum endverarbeitenden Betrieb, dann wäre hier eine Mehrfachzertifizierung entstanden, was zu weiteren Kosten und mehr Bürokratie geführt hätte", so Heinen-Esser. BGL/globa

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