Ausgegraben

Hunde am Arbeitsplatz ...

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... sind gar nicht so selten. Jeder kennt Suchhunde bei Polizei und Zoll sowie Objekthunde auf Betriebsgeländen. Im Handwerk wird der private Vierbeiner oft an den Arbeitsplatz mitgebracht. In einer Autowerkstatt beispielsweise darf sich ein Tier zeitweise ohne Probleme aufhalten. Wenn aber der treue Begleiter dann doch einmal zubeißt, ist die Verletzung Privatsache und definitiv kein Arbeitsunfall. Das musste der Inhaber eines Kraftfahrzeug- und Reifenservices erfahren, der seinen Hund mit in die Firma brachte. Auf dem Weg ins Lager übersah er das Tier, stolperte und fiel auf den Vierbeiner. Dabei geriet seine rechte Hand in dessen Maul. Und der biss herzhaft zu. Die Bisswunde entzündete sich. Es entwickelte sich ein chronisches Schmerzsyndrom. Der Kfz-Mechatroniker bezog dafür Leistungen von der Berufsgenossenschaft: einen vorläufigen Vorschuss auf Verletztengeld in Höhe von 7000 Euro. Die Verletzung sei bei der Berufsausübung entstanden, erklärte er. Doch die Berufsgenossenschaft sah das anders und forderte den Vorschuss zurück. Eine betriebsbedingte Gefahr habe es nicht gegeben, befand auch ein Richter. Sturz und Biss seien allein durch die Anwesenheit des privaten gehaltenen Hundes verursacht worden und "Ausdruck des allgemeinen Lebensrisikos". Auch eine Tierhalterhaftpflicht wäre hier nicht eingesprungen. Deshalb merke: Tierliebe kann teuer werden.

Christian Münter

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 Christian Münter
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