Gefahr der Altersarmut für ältere Landschaftsgärtner

IG BAU legt Konzept für flexibles Altersübergangsgeld vor

Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) hat ein Konzept für den flexiblen Renteneintritt vorgelegt, das verhindern soll, dass ein Arbeitsleben mit Hartz IV endet. Die sogenannte "Altersflexi-Regelung" orientiert sich am Saison-Kurzarbeitergeld. Nach einer Studie des Instituts Arbeit und Qualifikation (IAQ) über Arbeitsübergänge in der Bauwirtschaft erreichen relativ viele Arbeitnehmer das übliche Renteneintrittsalter nicht und sind nach dem vorzeitigen Ende ihrer Beschäftigung oft auf Arbeitslosengeld II (ALG) angewiesen.

Politik hat noch keine Lösungen

Für die rund zwei Millionen Beschäftigte am Bau, zu denen nach der Sprachregelung der Gewerkschaft auch die Landschaftsgärtner gehören, gibt es bisher keine Lösung seitens der Politik. Wie der IG-BAU-Vorsitzende Klaus Wiesehügel betonte, sei der gewerkschaftliche Lösungsansatz sei kein rentenpolitischer, sondern ein arbeitsmarktpolitischer Vorschlag, der mit der aktuellen Rechtssituation arbeitet.

Die Elemente der vorgeschlagenen Altersflexi-Regelung beinhalten ein flexibles Altersübergangsgeld, eine neue Form des Kurzarbeitergeldes. Für nicht geleistete Arbeitsstunden gibt es danach 60 bis 67 Prozent des Bemessungsentgelts. Die Zumutbarkeitskriterien gelten analog dem ALG I, falls die Arbeitsagentur einen geeigneten freien Arbeitsplatz in einem anderen Betrieb nachweist.

NL-Stellenmarkt

Relevante Stellenangebote
Projektleitung Freiraum-/Grünplanung (m/w/d), München  ansehen
Fachkraft für Baumkontrolle (m/w/d), Stuttgart  ansehen
Gärtner:in mit Funktion Vorarbeiter:in (w/m/d) -..., Bremen  ansehen
Alle Stellenangebote ansehen

Zweites Element sind Transferberater, die Arbeitnehmer und Betriebe bei der Suche nach einer neuen Tätigkeit unterstützen. Sie dienen als Lotsen durch ein Förder- und Unterstützungsangebot, das gerade für Kleinbetriebe und Arbeitnehmer wenig transparent ist, um eine qualifikationsadäquate und möglichst vollschichtige Beschäftigungsmöglichkeit zu finden. Dies Berater werden für Gewerkschaftsmitglieder momentan von der IG BAU gestellt.

Gefahr eines Missbrauchs vorbeugen

Drittes Element ist das Zugangsverfahren zum Altersflexi. Es soll der Gefahr eines Missbrauchs des Altersflexi-Geldes als Frühverrentungsprogramm vorbeugen. Dazu muss ein medizinisches Gutachten nachvollziehbar belegen, dass der Arbeitnehmer seine aktuelle Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in Vollzeit ausüben kann. Das Gutachten ist nicht zu verwechseln mit dem Gutachten zur Erwerbsunfähigkeitsrente.

Zudem muss ein Verfahren analog zum heutigen "Betrieblichen Eingliederungsmanagement" durchgeführt worden sein. Dabei wird überprüft, ob der Arbeitnehmer mit besonderer Hilfe oder Unterstützungsleistungen auf seinem Arbeitsplatz bleiben, oder ob er eine andere Tätigkeit mit ähnlichen Qualifikationsanforderungen ausüben kann. Schließlich müssen die Gründe für eine wirksame (Änderungs-)Kündigung vorliegen. Das sind zum einen gesundheitliche Gründe oder, weil es sich um einen Kleinbetrieb handelt, in dem der Kündigungsschutz nicht greift (das KSchG gilt erst ab einer Betriebsgröße von mehr als zehn Arbeiternehmern). Die Faustregel: Ein Altersflexi gibt es dann, wenn Alternativen im Betrieb geprüft wurden und wenn eine wirksame Kündigung droht.

Arbeitgeberkosten: 1 Prozent des Bruttolohns

Ziel des Entwurfs ist es, Anreize zur Teilzeitbeschäftigung zu schaffen, um Beschäftigte auch bei stark körperlicher Belastung möglichst lange im Beruf zu halten. Unternehmer müssen im Hinblick auf den

Fachkräftemangel verstärkt Wege finden ihr qualifiziertes und erfahrenes Personal möglichst lange im Betrieb halten zu können. Eine wesentliche Rolle spielt außerdem die Nachwuchswerbung. Ohne einen gesicherten Lebensabend kann für den Einstieg in einen Beruf aus der Baubranche kaum geworben werden.

Zur Finanzierung wird bei einer fünfjährigen Laufzeit folgende Aufteilung vorgeschlagen: Vier Jahre werden aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung sowie aus Mitteln aus dem Bundeshaushalt finanziert. Die Kostenschätzung dafür beträgt etwa 50 Millionen Euro. Die Minderausgaben für ALG I und ALG II sind darin einberechnet. Ein Jahr wird aus Steuermitteln finanziert, ergänzt durch einen tariflichen Umlagefonds. Die Kosten der Arbeitgeberseite werden laut Wiesehügel auf etwa ein Prozent der Bruttolohnsumme aller Bauunternehmen Deutschlands geschätzt.

24 Prozent der Landschaftsgärtner betroffen

Wie die Studie des Instituts Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg-Essen zeigt, ist die Gefahr einer Kluft zwischen dem Austritt aus dem Arbeitsleben und dem Eintritt in die Rente für Bauarbeiter besonders hoch. In der Bauwirtschaft gibt es bereits ab einem Alter von 45 Jahren häufige Austritte aus dem Beruf. Im Durchschnitt herrscht eine über 18-monatige Arbeitslosigkeit nach einem endgültigen Ende der Baubeschäftigung im Alter von 60 Jahren oder mehr.

Von den Landschaftsgärtnern gehen 24,1 Prozent, von den Straßen- und Tiefbauern 18,0 Prozent aus ALG II in die Altersrente. Bei den Männern liegt der Durchschnitt aus allen Branchen, die aus ALG II in die Altersrente wechseln, bei 8,3 Prozent. Mobilitätsprozesse von Baubeschäftigten, also etwa Umschulungen, sind oft mit finanziellen Einbußen verbunden, Qualifikationen gehen verloren. In kleinen Betrieben sind Einsatzmöglichkeiten für gesundheitlich beeinträchtigte Arbeitnehmer besonders eingeschränkt, weil oft keine vollschichtigen qualifizierten Arbeitsplätze mit geringerer gesundheitlicher Belastung vorhanden sind oder geschaffen werden können.

Die Betriebe sind mit der möglichst altersgerechten Gestaltung von Arbeitsplätzen oft überfordert. Ferner gilt das Kündigungsschutzgesetz nicht und es besteht kein Anspruch auf Teilzeit. Die Politik hat mit der stufenweisen Erhöhung des Renteneintrittsalters diese Problematik verschärft.

Das Interesse für den Lösungsvorschlag der IG BAU ist geweckt, Wiesehügel wurde bereits zu Fraktionssitzungen in den Deutschen Bundestag eingeladen.

Margit Kirmaier

Ausgewählte Unternehmen
LLVZ - Leistungs- und Lieferverzeichnis

Die Anbieterprofile sind ein Angebot von llvz.de

Redaktions-Newsletter

Aktuelle GaLaBau Nachrichten direkt aus der Redaktion.

Jetzt bestellen