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Immer wieder kommt es zum Streit der Vertragsparteien, weil in einer Schlussrechnung recht hohe Tagelohnvergütungen (auch Regiekosten genannt) abgerechnet werden. Es ist erschreckend, wie wenig die recht eindeutigen Bestimmungen der VOB beachtet werden.Oft halten sich Unternehmer nicht an § 2 Abs. 10 VOB/B. Dort heißt es:Die Regelungen in der VOB/B"Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn sie als solche vor ihrem Beginn ausdrücklich vereinbart worden sind".Das bedeutet, die Abrechnung auf Stundenlohnbasis ist die Ausnahme und setzt eine...