In eine alte Debatte kommt neue Bewegung
Wird der GaLaBau von der Maut für Leicht-Lkw befreit?

Der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (BGL) nahm einen neuen Anlauf, um die neue Leitung des Ministeriums zu überzeugen. Sechs Tage nach dem Amtsantritt Bundesverkehrsministers Patrick Schnieder, gratulierten ihm BGL-Präsident Thomas Banzhaf und BGL-Hauptgeschäftsführer Guido Glania. Ihre Glückwünsche verbanden sie mit der Bitte, den Werkverkehr des Garten- und Landschaftsbaus wie den des Handwerks von der Maut zu befreien: "Dafür ist keine gesetzliche Änderung erforderlich, sondern lediglich eine entsprechende Weisung Ihres Hauses an das Bundesamt für Logistik und Mobilität".
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Zunächst gab es einen Dämpfer
Dafür lieferte der BGL gute Argumente, hatten doch Friedrich Merz und Alexander Dobrindt in der vergangenen Legislaturperiode für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion mit dem Antrag "Rechtssicherheit schaffen und für mehr Gerechtigkeit sorgen – Keine Benachteiligung einzelner Berufsgruppen durch die Erweiterung der Lkw-Maut ab 1. Juli 2024" (BT-Drs. 20/11956 vom 25. Juni 2024) den GaLaBau von der Maut ausnehmen wollen: "Ziel muss sein, dass der gewerbliche nichtlandwirtschaftliche Gartenbau … und andere vergleichbare Tätigkeiten (von der Maut, d. Red.) befreit werden."
Doch zunächst gab es einen Dämpfer aus der Leitungsebene des Bundesverkehrsministeriums. "Vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtslage sehen wir, auch nach weitergehender Prüfung, derzeit keine Möglichkeit, die Mautbefreiung nach der Handwerkerausnahme auf Garten- und Landschaftsbaubetriebe auszudehnen", antwortete Christian Hirte, Parlamentarischer Staatssekretär im Auftrag des Bundesverkehrsministers. Seine juristische Auffassung stützte er, wie schon das früher FDP-geführte Verkehrsministerium, auf eine fehlende "Vergleichbarkeit mit dem Handwerk im Sinne der Handwerksordnung".

GaLaBau-Unternehmer schreiben Briefe
Die Leitungsebene des Bundesverkehrsministeriums hat bei ihrer Prüfung der Rechtslage nach eigenen Angaben das "Gesetz zur Ordnung des Handwerks" (HwO) und das vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) veröffentlichte "Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe 2025" zu Rate gezogen. Doch letzteres haben die Beamten offenbar nicht richtig gelesen. Denn auf Seite 100 wird dort ausdrücklich der Ausbildungsberuf "Garten- und Landschaftsbau" aufgeführt. Übersehen hat sie auch, dass der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Mitglied des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) ist.
Viele GaLaBau-Unternehmer haben im Juli mit Unterstützung des BGL auf die Ablehnung mit persönlichen Briefen an die Abgeordneten von CDU, CSU und SPD im Bundestag reagiert. Darin fordern sie dazu auf, sich gegenüber dem Bundesverkehrsminister für eine gerechte und rechtssichere Regelung einzusetzen, die den Werkverkehr des Garten- und Landschaftsbaus wie den des Handwerks von der Maut befreit. Das sei nicht nur mittelstandsgerecht, sondern helfe auch, eine Vielzahl von Gerichtsverfahren zu vermeiden.

Unionsabgeordnete versprechen Prüfung
Erste Reaktionen von Abgeordneten liegen bereits vor. Darunter ist die Antwort des CDU-Abgeordneten Felix Schreiner, der für den baden-württembergischen Wahlkreis Waldshut im Bundestag sitzt: "Die bestehende Regelung zur Mautpflicht für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen bewegt sich zweifellos in einem rechtlichen Graubereich, der – wie so oft in der Gesetzgebung – gewisse Ungleichheiten mit sich bringt", schrieb er einem GaLaBau-Betrieb. Nach seinem aktuellen Kenntnisstand werde geprüft, inwieweit Anpassungen denkbar und umsetzbar seien. Schreiner weiter: "Gerade unter dem Aspekt des Bürokratieabbaus und der Entlastung des Mittelstands erscheint mir persönlich eine strukturelle Überarbeitung der Mautregelung sinnvoll und wünschenswert." Er wolle sich deshalb als Parlamentarischer Geschäftsführer und stellvertretendes Mitglied im parlamentarischen Verkehrsausschuss "intensiv in diese Beratungen einbringen".

Der CDU-Abgeordnete Henning Rehbaum aus dem Wahlkreis Warendorf wandte sich direkt an den Bundesverkehrsminister. Unter dem Betreffvermerk "Keine Benachteiligung einzelner Berufsgruppen durch die erweiterte LKW-Maut" bemängelt er, dass unter anderen "der gewerbliche nicht-landwirtschaftliche Gartenbau" nicht in den Genuss der Handwerkerausnahme käme. Dass führe in den genannten Branchen nachvollziehbarerweise zu massivem Unmut. Rehbaums Fazit: "Ich bitte Dich und Dein Haus, eine Lösung zu finden, die eine Ungleichbehandlung vermeidet und auch diese Branchen von der Maut ausnimmt." cm












