Lärmschutz
In Zürich sind Laubbläser nur noch eingeschränkt erlaubt

Demnach dürfen elektrisch betriebene Geräte nur noch von Oktober bis Dezember verwendet werden. In den anderen Monaten gibt es Ausnahmen, etwa für Bauarbeiten oder zum Saubermachen nach Großveranstaltungen. Für benzinbetriebene Laubbläser und -sauger tritt ein Verbot aus Lärmschutzgründen ab sofort in Kraft.
Die Behörden reagieren damit auf die gängige Praxis, den Boden ganzjährig von Schmutz und Laub mit den Geräten zu befreien. Dabei werden Bakterien und Feinstaub aufgewirbelt. Zudem belasten die häufig ungefiltert ausgestoßenen Abgase wie Kohlenwasserstoffe, Stickoxide und Kohlenmonoxid die Atemwege. Einige Modelle sind mit über 100 dB teilweise so laut, dass sie bei langfristiger Beschallung dem Gehör schaden.
Besonders für die Fauna sind die Geräte bedrohlich. Die hohen Luftgeschwindigkeiten zerstören Winterquartiere von Kleintieren, schädigen die Bodenbiologie, zerreißen Insekten und Spinnen, die anderen Tieren als Nahrungsquelle dienen, und verhindern die Humusbildung. Außerdem verfügen Laubsauger häufig über einen Häcksler, der das Laub zerkleinert. Letzteres ist für Kleintiere wie Igel lebensbedrohlich.
Im Vorfeld hatten sich grüne und linke Parteien für die neue Regelung in Zürich ausgesprochen. Einige Gegner des Vorhabens befürchten jedoch allein bei der Stadtverwaltung zehntausende Stunden Mehrarbeit, die mit dem Wegfall der Laubbläser anfallen könnten. Auch seien neue, akkubetriebene Geräte zwar leiser, änderten aber nichts an den bekannten Kritikpunkten des unbeliebtesten Gartengerätes aller Zeiten. Das Argument des Lärms wirke lediglich "wie ein Vorwand". ph
NL-Stellenmarkt












