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Insolvenzantrags-Pflicht wird bis Jahresende ausgesetzt

Die Große Koalition hat beschlossen, Unternehmen länger als ursprünglich geplant von der Pflicht zum Insolvenzantrag befreien. Die Antragspflicht für Unternehmen, die wegen der Corona-Pandemie überschuldet sind, wird bis zum 31. Dezember dieses Jahres ausgesetzt.

Die Firmen sollen damit mehr Zeit bekommen, sich mit Hilfsangeboten zu sanieren. Bisher wollte die Bundesregierung die Insolvenzantragspflicht nur bis zum 30. September aussetzen. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht unterstrich, dass die Ausnahmeregel nicht für Betriebe gelte, die zahlungsunfähig sind.

"Bei zahlungsunfähigen Unternehmen ist die Krise bereits so weit vorangeschritten, dass diese nicht mehr in der Lage sind, ihre laufenden Kosten und Verbindlichkeiten zu decken", sagte sie der "Bild". Kritik an der Verlängerung der Ausnahmeregelung übte der Berufsverbandes der Insolvenzverwalter Deutschlands (VID). Es würden damit auch Unternehmen geschützt, die nicht pandemiebedingt in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten seien.. cm

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