Invasive Arten sollen schärfer verfolgt werden

Die Bundesregierung hat neue Regeln zum Schutz der Artenvielfalt auf den Weg gebracht. Das Kabinett beschloss im Februar ein Durchführungsgesetz zur EU-Verordnung über invasive, gebietsfremde Arten, teilte das Bundesumwelt- und Bauministerium mit. Deutschland muss nun einen Aktionsplan erstellen, der Maßnahmen beschreibt, mit denen eine nicht vorsätzliche Einschleppung und Ausbreitung invasiver Arten verhindert werden kann.

Für weit verbreitete invasive Arten müssen außerdem geeignete Managementmaßnahmen festgelegt werden. Zugleich soll das Vorkommen von 37 invasiven gebietsfremden Tier- und Pflanzenarten in der Umwelt überwacht werden, deren Verbreitung seit August 2016 europaweit verboten sind. Mindestens 24 davon treten in Deutschland wild lebend auf, darunter das Großblütige Heusenkraut (Ludwigia grandiflora), die Gelbe Scheinkalla (Lysichiton americanus) und die Wechselblatt Wasserpest (Lagarosiphon major).

Während der Aktionsplan eine Aufgabe des Bundes sein wird, sollen die Managementmaßnahmen von den Bundesländern festgelegt werden, weil sie die konkreten Verhältnisse vor Ort besser kennen. Das neue Durchführungsgesetz legt auch fest, welche Behörden zuständig sind und auf welcher gesetzlichen Grundlage sie bei Verstößen gegen die EU-Verordnung eingreifen können. Zur Erteilung von Ausnahmegenehmigungen, etwa zu Forschungszwecken, gibt es Sonderregelungen. Die neuen Bestimmungen werden im Artenschutzkapitel des Bundesnaturschutzgesetzes aufgenommen.

Nach Angaben des Bundesumwelt- und Bauministeriums gehören die absichtliche Einfuhr und das unbeabsichtigte Einschleppen von Arten in Regionen außerhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebietes zu den größten Gefahren für die biologische Vielfalt weltweit. „Einige Neuankömmlinge können invasiv werden und Ökosysteme, Biotope oder Arten schädigen, wenn sie sich etwa massenhaft vermehren und natürlich vorkommende Arten verdrängen“, heißt es in einer Mitteilung des Bundesumwelt- und Bauministeriums. Auch in Deutschland könnten einige invasive Arten ernsthafte, nachteilige Folgen für Natur, Mensch und Wirtschaft haben. cm

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