Jahresgespräch mit dem BGL-Präsidenten Banzhaf:

Klimaanpassung soll in das Grundgesetz

Für eine Verankerung der Klimaanpassung im Grundgesetz hat sich Thomas Banzhaf, Präsident des Bundesverbands Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (BGL), im Jahresgespräch mit der Neuen Landschaft ausgesprochen. Nur so werde eine verlässliche Zusammenarbeit für das Vorhaben zwischen Bund, Ländern und Kommunen möglich. "Kurzfristige Förderprogramme, Projekte und Einzellösungen reichen nicht aus."
Klimaanpassung GaLaBau
BGL-Präsident Thomas Banzhaf fordert im Grundgesetz eine Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung einzufügen. Förderprogramme allein reichten nicht aus. Foto: NürnbergMesse, Frank Boxler

Punktuelle Programme, die für jedes Haushaltsjahr neu im Bundestag verhandelt werden müssten, seien sicherlich wichtig. Es brauche aber einen verbindlichen Rahmen, der den Bund in die Pflicht nehme. "Der entscheidende Grund ist: Klimaanpassung überfordert die Kommune allein – strukturell, finanziell und organisatorisch", so Banzhaf, und ergänzt: "Hitze, Starkregen, Überschwemmungen und Dürre wirken lokal, ihre Ursachen und Wirkungen sind aber regional und überregional. Genau hier stößt das heutige förderale System an seine Grenzen.

Verfassungsrechtlich abgesicherter Rahmen

Die Verankerung als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz würde erstmals einen verfassungsrechtlich abgesicherten Rahmen schaffen, um Klimaanpassung strategisch, koordiniert und flächendeckend umzusetzen. Das sei nicht zuletzt für finanzschwache Kommunen sehr wichtig. "Oft blieben Fördermittel für das Grün ungenutzt, weil es nicht gelingt, den notwendigen Eigenanteil aufzutreiben", hat Banzhaf immer wieder festgestellt.

Mit dem Vorschlag, die Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe im Artikel 91a des Grundgesetzes zu verankern, wird zugleich die Diskussion beendet, ob Klimaanpassung als existenzielles Gut und Leistung zur staatlichen Daseinsvorsorge gehöre. "Daseinsvorsorge ist kein eigenständiger Finanzierungs- und Koordinierungsmechanismus", sagt Banzhaf. Ihm ist wichtig, zu betonen: "Daraus folgt keine Zuständigkeit oder Mitfinanzierung des Bundes." In der Praxis bleibe die Verantwortung für die Daseinsvorsorge in der Regel bei den Kommunen, genau dort, wo die finanziellen und personellen Ressoucen sehr, sehr knapp seien.

Mit anderen Verbänden zusammengeschlossen

Der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau hat sich für sein politisches Vorhaben mit anderen Verbänden in der Allianz "Gemeinsam für eine wasserbewusste Stadtentwicklung" zusammengeschlossen. Mit dabei sind auch der Bund Deutscher Landschaftsarchitekt:innen (bdla), der Bundesverband GebäudeGrün (BuGG), die Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau (FLL) und die Deutsche Gartenamtsleiterkonferenz (GALK).

Die Allianz hat inzwischen ein Forderungspapier unter dem Titel "Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe" veröffentlicht. "Eine nachhaltige und systematische Klimaanpassung kann nur gelingen, wenn Bund, Länder und Kommunen eng zusammenarbeiten und rechtlich abgesichert, langfristig finanziert und strategisch abgestimmt sind", heißt es darin. "Die Verankerung der Gemeinschaftsaufgabe 'Klimaanpassung' im Grundgesetz würde diese Zusammenarbeit ermöglichen und die Grundlage für eine gerechte, effiziente und langfristige Umsetzung schaffen."

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Für die Kommunen braucht es aus Sicht von Banzhaf schließlich eine "dauerhafte Finanzierungssicherheit, fachliche Unterstützung und verlässliche Programme". Foto: Martina Berg/Adobe Stock

Neben Bund auch Bundesländer verpflichten

Diese Allianz will dafür nicht nur den Bund, sondern auch die Bundesländer in die Pflicht nehmen, sagt Banzhaf. Während der Bund einen klaren rechtlichen Rahmen schaffen, langfristig Finanzmittel bereitstellen und zentrale Koordinations- und Fachstrukturen aufbauen soll, müssten die Länder Klimaanpassungsmaßnahmen mitfinanzieren, ihre Landesgesetzgebung anpassen, die Umsetzung koordinieren und über die Wirksamkeit der Maßnahmen transparent berichten.

Für die Kommunen bracht es aus Sicht von Banzhaf schließlich eine "dauerhafte Finanzierungssicherheit, fachliche Unterstützung und verlässliche Programme, um Klimaanpassung planbar und wirksam umzusetzen, unabhängig von der Haushaltslage.

"Für den Garten- und Landschaftsbau ist das insofern relevant, als naturbasierte Lösungen vor Ort mit der nötigen fachlichen Expertise umgesetzt werden müssen: Von Stadtgrün über Regenwassermanagement bis zum Gebäudegrün." Das seien die Stärken der BGL-Mitgliedsbetriebe, gerade auch, wenn es um die sich anschließende fachgerechte Pflege ginge, die oft in der Debatte um die Klimaanpassung zu kurz komme.

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Eine Verankerung als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz würde für die Klimaanpassung erstmals einen verfassungsrechtlich abgesicherten Rahmen schaffen. Foto: mehaniq41/Adobe Stock

Grundgesetzänderung noch in dieser Legislatur

Aus der Sicht des BGL-Präsidenten sollte Klimaanpassung im Grundgesetz "so schnell wie möglich" verankert werden. Denn: "Die Folgen des Klimawandels sind längst Realität, die Schäden gehen bereits heute in die Milliarden." Jede Verzögerung des Vorhabens erhöhe die Kosten und verschärfe soziale Ungleichheiten. Deshalb richte sich die Forderung ausdrücklich an die laufende Legislaturperiode.

Für Banzhaf steht fest: "Klimaanpassung ist keine Zukunftsfrage mehr, sondern eine akute Gemeinschaftsaufgabe." Wer jetzt handele, schütze nicht nur Städte und Gemeinden, sondern schaffe gleichzeitig Arbeitsplätze, stärke regionale Wertschöpfung und investiere in die Lebensqualität kommender Generationen.

Nach Gesprächen mit Bundestagsabgeordneten sieht Banzhaf "grundsätzlich viel Zuspruch dafür, aber eine Grundgesetzänderung ist auf Grund der erforderlichen Mehrheiten natürlich ein dickes Brett". cm

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