Kabinett will neue Bundeskompensationsverordnung

Die Bundesregierung will eine neue Bundeskompensationsverordnung erlassen. Das hat die Bundesregierung im Dezember beschlossen. Die neue Verordnung soll ausschließlich für Vorhaben gelten, die durch die Bundesverwaltung ausgeführt werden. Die neue Regelung soll dafür sorgen, dass länderspezifische Anwendungen und Eingriffsregelungen bei Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft nicht zu unterschiedlichen Kompensationsbedingungen für dasselbe Vorhaben führen. Dies könne die Genehmigung der Vorhaben verzögern und erschweren.

2013 war ein ähnlicher Versuch der Bundesregierung am Widerstand der Bundesländer gescheitert. CDU/CSU und SPD hatten im Koalitionsvertrag vom Februar vergangenen Jahres jedoch angekündigt, sie wollten "eine Bundeskompensationsverordnung mit einem vielseitigen Mix qualitativ hochwertiger Maßnahmen schaffen, damit Genehmigungsbehörden Spielraum erhalten, auch bei der Errichtung Erneuerbarer-Energien-Anlagen und beim Netzausbau die Flächeninanspruchnahme möglichst gering zu halten". Im Rahmen eines Artikelgesetzes zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus soll nun die gesetzliche Grundlage für die neue Bundeskompensationsverordnung geschaffen und der § 15 Bundesnaturschutzgesetz um einen neuen Absatz8 ergänzt werden.

Nutznießer der Neuregelung werden nicht nur Vorhaben der Bundesnetzagentur sein, sondern auch Projekte der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, des Eisenbahn-Bundesamts, des Bundesamts für Seeschifffahrt und Hyrographie sowie des künftigen Fernstraßen-Bundesamts.

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