
Foto: Ricardo Liberato, Wikimedia Commons, CC BY-SA 2.0
Arbeitnehmer, die gezielt in ein Risikogebiet reisen und anschließend in Quarantäne müssen, haben gegen den Arbeitgeber keinen Anspruch auf Entgelt. Darauf hat der Fachverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (FGL) Berlin und Brandenburg hingewiesen. Zudem seien Arbeitnehmer verpflichtet, ihren Arbeitgeber vorab über eine Urlaubsreise in ein Risikogebiet zu informieren.Zu den vom Robert Koch Institut festgelegten Risikogebieten zählen beliebte Urlaubsländer wie Ägypten, Marokko, Israel und die Türkei, aber auch die Russische Föderation...